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BVG-Reform wird zur Zitterpartie: Viele Stimmberechtigte sind noch unentschlossen

Damit die Pensionskassen-Renten weiterhin gesichert sind, soll nun der Umwandlungssatz gesenkt werden. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. 

Der Abstimmungskampf um die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) verspricht spannend zu werden. Im kommenden Jahr entscheidet das Stimmvolk, ob es die im Parlament mühsam erknorzte Reform annehmen will. Dabei geht es im Kern darum, dass der Umwandlungssatz, der die Höhe der PK-Rente bestimmt, gesenkt werden soll. Das darum, da die Lebenserwartung in der Schweiz weiter steigt.

Wie eine aktuelle Umfrage vom Institut MIS Trend im Auftrag der Groupe Mutuel zeigt, gibt es noch einen grossen Anteil an unentschlossenen Wählerinnen und Wählern. 30 Prozent sprechen sich gegen die Reform aus, 29 Prozent dafür, 41 Prozent sind unentschlossen. Die noch geringe Meinungsbildung stimme nachdenklich, heisst es in der Mitteilung vom Dienstag. Sie zeige, «dass zu diesem Zeitpunkt bei einem so wichtigen Thema fast jeder zweite Schweizer noch zögert.»

13. AHV-Rente mit guten Chancen

Gegen die Vorlage das Referendum ergriffen haben die SP und die Gewerkschaften. Diese Kreise könnten im kommenden Jahr auch einen weiteren Erfolg im Bereich der Altersvorsorge einfahren. Derzeit würde eine Mehrheit der Stimmbevölkerung die Initiative für eine 13. AHV-Rente annehmen. 62 Prozent sprechen sich dafür aus, nur 26 Prozent lehnen sie ab.

Einen schwierigen Stand hat dagegen die Renten-Initiative aus der Küche der Jungfreisinnigen. Diese Vorlage will das Rentenalter zuerst auf 66 für alle erhöhen, danach soll es jeweils automatisch an die Lebenserwartung angepasst werden. Eine Mehrheit von 56 Prozent will von solchen Plänen derzeit aber nichts wissen, immerhin 33 Prozent zählt die Unterstützerfront.

Bei der Umfrage wurde zudem der Sorgen-Puls der Bevölkerung gemessen. «Grosse Sorge» würde den Befragten vor allem die Inflation bereiten. «80 Prozent der Befragten fürchten, dass sich steigende Preise negativ auf ihr Leben im Ruhestand auswirken werden», heisst es in der Mitteilung. Das könnte bei der Abstimmung um einen tieferen Umwandlungssatz bei den Pensionskassen durchaus eine Rolle spielen. (mg)

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