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Berichte statt Massnahmen: Bundesrat bietet Hand zur Aufarbeitung zur CS-Fusion

Kann die Führungsriege der CS rechtlich belangt werden und war wirklich Notrecht nötig? Das Parlament beschäftigt sich ab Dienstag mit der Bankenkrise und wird einige Berichte bestellen.

Der Bundesrat sagt zehn Mal Ja. Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Mittwoch alle hängigen Vorstösse aus den Kommissionen zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS beantwortet. Und will alle davon überwiesen haben.

Allerdings handelt es sich dabei ausschliesslich um Postulate. Diese beauftragen den Bundesrat einzig dazu, dass ein Bericht erstellt werden muss. So wird nun etwa untersucht und evaluiert, ob und in welchem Rahmen eine Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse möglich wäre. Auch soll der Handlungsspielraum der Schweizerischen Nationalbank genauer unter die Lupe genommen werden. Ebenfalls Gegenstand eines Berichts soll die Frage nach neuen «regulatorischen Handlungsoptionen» werden.

Die Antworten aus dem Bundesratszimmer ähneln sich dabei im Wortlaut. «Der Bundesrat teilt das Anliegen, dass die Ereignisse, welche zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und den ergriffenen staatlichen Massnahmen führten, gründlich aufzuarbeiten sind», schreibt die Regierung. Mehrfach ist von «externen Gutachtern» die Rede, welche nun beigezogen werden und es wird versichert, dass «innert Jahresfrist» das entsprechende Papier bereit ist.

Hitzige Debatte erwartet

Fairerweise muss gesagt werden, dass die Regierung die Vorstösse mit einem gewissen Zeitdruck behandelte. Erst wenn diese vom Bundesrat beantwortet wurden, können sich auch im Parlament behandelt werden. Dieses trifft sich bereits ab dem Dienstag zu einer ausserordentlichen Session zur Megafusion.

Daher wird neben den dringlichen Krediten nun auch über diese zehn Postulate debattiert. Neun behandelt der Nationalrat, eines ist im Ständerat traktandiert. Der zeitliche Aufwand dürfte sich aber in Grenzen halten: Die Forderungen sind grundsätzlich unumstritten.

Bei der Debatte um die Kredite dürfte es hitziger werden. Allerdings sind dem Parlament da die Hände gebunden – lehnt es diese ab, so ist nicht mehr als eine politische Rüge. Es gibt allerdings zahlreiche Anträge, die Bedingungen in die Verpflichtungskredite schreiben möchten. Diese sind aber prospektiver Natur.

Session dauert maximal drei Tage

Die SP hat bereits angekündigt, dass sie die Kredite ablehnen will, wenn ihre Anträge nicht angenommen werden. Aus den Reihen der SP kommt auch noch ein Antrag, dass weitere Vorstösse traktandiert werden. Dabei geht es unter anderem um einen Deckel für Bonuszahlungen bei systemrelevante Banken. Dieses Ansinnen dürfte es aber schwierig haben.

Veranschlagt für die ausserordentliche Session sind maximal drei Tage. Dieses Zeitbudget dürfte aber kaum ausgeschöpft werden.