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Aargauerin wollte einer Kollegin helfen – ihre Falschaussage kommt sie jetzt teuer zu stehen

Eigentlich wollte sie einer Kollegin helfen, und sagte bei der Polizei über einen Unfall aus, obwohl sie gar nicht dabei war. Dafür muss sie nun über 4000 Franken bezahlen.

Es war an einem Dienstag im Dezember 2021, kurz nach 15 Uhr, als Sabrina (alle Namen geändert) in einem Fiat die Autobahn bei der Ausfahrt Aarau Ost verliess und darauf hin nach links Richtung Hunzenschwil abbog. Bei der Fahrbahnverengung wechselte sie nach rechts, vom Einspurstreifen auf den Fahrbahnstreifen. Dabei übersah Sabrina einen vortrittsberechtigten, korrekt fahrenden Sattelschlepper. Weil sich die Fahrzeuge streiften, entstand ein Sachschaden, der Aussenspiegel des Fiats wurde beschädigt. Sabrina fuhr weiter.

Allerdings gehörte der Fiat nicht Sabrina, sie hatte ihn von ihrer Freundin Jessica ausgeliehen. Sabrina hatte Angst, dass ihr als Ausländerin mit C-Bewilligung nun «etwas blühen» würde, wenn sie den Unfall meldete. Und so rief nicht Sabrina, sondern Jessica gegen 18 Uhr beim Polizeinotruf an.

Allerdings schilderte sie den Sachverhalt nicht ganz so, wie er sich zugetragen hatte. Jessica erklärte, Sabrina habe sie an einen Impftermin gefahren, es sei zu einer Streifkollision gekommen, und der Chauffeur des Lastwagens habe Fahrerflucht begangen. Auf die Frage des Polizisten, warum sie den Unfall erst jetzt melde, sagte sie, sie habe den Impftermin nicht verpassen wollen und sei zudem unter Schock gestanden.

Zuerst glaubt die Polizei Jessica

Die Polizei bot Jessica für den nächsten Tag zu einer Befragung auf dem Polizeiposten auf. Die Aargauerin erkundigte sich noch, ob es an besagter Örtlichkeit Kameras gebe. Als sie dann am darauffolgenden Tag Anzeige erstattete, erzählte Jessica die Geschichte anders: Sie selber habe das Auto gefahren, und Sabrina sei die Beifahrerin gewesen.

Auf der Autobahn habe dann ein Lastwagen auf einmal begonnen, die Spur zu wechseln und sei auf ihre Seite rübergefahren, wobei er ihr Fahrzeug gestreift habe. Anschliessend habe der Fahrer seinen Lastwagen auf der Sperrfläche angehalten, doch als sie ausgestiegen sei, sei er einfach davongefahren.

«Aufgrund der Schilderungen und den Spuren am Auto ging der Polizeibeamte von einem strafbaren Verhalten des Lastwagenlenkers aus», heisst es im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde. Bei den weiteren Abklärungen stellte er dann aber fest, dass der Unfall bereits am Morgen gemeldet worden war – vom LKW-Lenker. Gegen die Lenkerin des Fiats wurde bereits ermittelt.

Jessica hielt sich an Sabrinas Schilderungen

Darauf hin wurde Jessica schriftlich zu den Vorkommnissen befragt. Doch sie blieb vorerst bei ihrer Geschichte. Schliesslich gab sie aber zu, dass sie beim Unfall gar nicht dabei war, und auf Bitten von Sabrina eine Aussage gemacht habe. Sie habe eigentlich gar keine Anzeige erstatten wollen, machte es aber schliesslich, um mit der Versicherung keine Probleme zu bekommen. Deshalb schilderte sie den Vorfall so, wie er ihr von ihrer Kollegin mitgeteilt wurde.

Jessica habe mit ihren Aussagen unwissend, aber zu Unrecht den Lastwagenfahrer der Fahrerflucht bezichtigt, heisst es im Strafbefehl. Deshalb wird sie wegen Begünstigung gebüsst: Busse, Strafbefehlsgebühr und Polizeikosten kommen auf 4080 Franken, hinzu kommt eine bedingte Geldstrafe über 12’000 Franken. Gegen Sabrina läuft ein separates Verfahren.