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Autofahrer stellt Fahrerin nach riskantem Manöver zur Rede: Das hat ein juristisches Nachspiel für beide

Ein Autofahrer zwingt eine Autofahrerin nach ihrem gefährlichen Fahrmanöver zum Anhalten und stellt sie zur Rede. Dafür werden beide gebüsst. Denn: Das Ganze wurde von der Polizei beobachtet.

Wilde Szenen an der Autobahnausfahrt Aarau-West: Nach einem riskanten Fahrmanöver einer jungen Frau kam es beinahe zum Unfall zwischen zwei Personenwagen. Das liess ein Autofahrer nicht auf sich sitzen. Er stellte die Fahrerin an der nächsten Autobahnausfahrt zur Rede – und wurde dafür nun zur Kasse gebeten.

Der beschuldigte Mann überholte die Fahrerin nach dem Beinahe-Unfall und fuhr auf der besagten Ausfahrt von der Autobahn ab. Die Fahrerin, die für ihr Verhalten mittlerweile rechtskräftig verurteilt wurde, folgte ihm dahinter. Am Ende der Ausfahrt hielt der Mann an und stieg aus seinem Mercedes aus. Er lief nach hinten, riss die Fahrertür der KIA-Lenkerin auf und stellte sie zur Rede.

Staatsanwaltschaft vergisst Anklagepunkte

Der 54-jährige Autolenker wies sie darauf hin, dass er sie für das Manöver – das nach seinen Angaben beinahe zu einem Unfall führte – anzeigen würde. «Für mich war es der richtige Moment, ihr zu sagen, dass das Manöver Konsequenzen haben wird», sagte der Beschuldigte im Saal des Bezirksgerichts Aarau, wo er kürzlich vorgeladen war.

Das Bezirksgericht war anderer Meinung. Der Mercedes-Fahrer wurde wegen Nötigung verurteilt. Er habe mehrere Autos dazu gezwungen, auf der Autobahnausfahrt anzuhalten. Damit habe er auch eine Gefahr für die Sicherheit der weiteren Autolenkenden hervorgerufen.

Im zweiten Anklagepunkt wurde der 54-Jährige jedoch freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zusätzlich für eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt – ohne jedoch genauer zu erläutern, welche Verkehrsregeln das seien.

Polizei wird zufälligerweise zum Augenzeugen

Der Beschuldigte muss nun eine Busse in Höhe von 500 Franken plus die Verfahrenskosten zahlen. Ausserdem erhält er eine bedingte Geldstrafe. Diese beläuft sich auf 20 Tagessätze à 140 Franken, das ergibt 2800 Franken. Sollte er sich in den kommenden zwei Jahren nichts zuschulden lassen kommen, entfällt die Geldstrafe.

Besonders speziell an der Geschichte ist, dass die Diskussion auf der Autobahnausfahrt von einem Streifenwagen beobachtet worden war. Der Polizist, der alleine auf Patrouille war, wies die beiden Autofahrenden lediglich darauf hin, weiter zu fahren und die Strasse nicht zu blockiere – bei Meinungsverschiedenheiten müssten sie die Nummer 117 wählen. Was der Mercedes-Lenker in der Folge auch tat. Erst während den Ermittlungen wurde auch er angeklagt.

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