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Vater öffnet die Windel seiner Tochter und schändet sie – ein Jahr später gesteht er das zwei Freunden im Ausgang

Ein 33-Jähriger vollzieht sexuelle Handlungen an seiner kleinen Tochter – nun hat ihn das Bezirksgericht Baden verurteilt. Das Besuchsrecht für seine Kinder hatte er schon zuvor verloren. 

«Der Tatbestand der Schändung ist erfüllt, wenn der Täter an einer nicht urteilsfähigen oder nicht zum Widerstand fähigen Person in Kenntnis dieses Zustandes sexuelle Handlungen vornimmt»: Beschuldigt der Schändung musste sich dieser Tage vor Bezirksgericht Baden ein Vater verantworten, dessen Opfer die eigene, damals 2¼-jährige Tochter war. Hätte den heute knapp 33-jährigen Marco (alle Namen geändert) über ein Jahr nach der Tat nicht das schlechte Gewissen geplagt, wäre sein schändliches Tun wohl nie ans Tageslicht gekommen.

Kahlrasiert, Ziegenbart, schwarze Jeans, rote Sneakers: So sitzt Marco, in seinen hellen Hoodie vergraben, vor dem Gericht unter Präsidentin Gabriella Fehr. Bürger eines Nachbarlandes, ist er hier geboren, kennt sein Heimatland nur von sporadischen Ferien, spricht kein Wort der dortigen Sprache.

Die Schulzeit verbrachte er in sozialen Internaten, absolvierte eine Anlehre als Landschaftsgärtner, schloss später eine Lehre als Coiffeur ab und arbeitet nun – mit einem Nettolohn von knapp 3780 Franken, als Berater für Drogenabhängige bei einer wohltätigen kirchlichen Einrichtung. Alkohol, Heroin, Kokain hatten viele Jahre lang auch in Marcos Leben eine Rolle gespielt. Heute, sagt sein Anwalt, sei Rauchen das einzige Laster seines Mandanten.

Im Ausgang legte er das Geständnis ab

Mit 24 hatte Marco die vier Jahre jüngere Angela geheiratet. 2015 war Leon zur Welt gekommen, knapp zwei Jahre später Emma. Heute sind Marco und Angela geschieden. Bereits 2019 lebten sie getrennt und die Kinder verbrachten jedes zweite Wochenende beim Vater. Als Marco im Oktober 2020 mit seinem besten Freund aus Jugendheim-Zeiten und einem weiteren Kumpel im Ausgang war, hatte er denen unverhofft erzählt, was sich im September 2019 in seiner Wohnung zugetragen hatte.

Was Marco berichtete, ist in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft festgehalten. Vor Gericht hat er es wiederholt: «Die Kinder waren bei mir. Leon schlief in meinem Bett, Emma in ihrem Bettchen. Ich habe sie herausgenommen, auf dem Rücken auf mein Bett gelegt und ihr die Windel geöffnet. Ich habe mich neben sie gesetzt, mich selbst befriedigt und dabei meinen Penis an ihrer Klitoris hin und her bewegt. Das Sperma hat sich auf meinen Bauch ergossen, ich habe es abgewischt und Emma eine frische Windel angezogen.»

Kumpels gehen nach Geständnis zur Polizei

Nach dieser Schilderung hatten die beiden Kumpels Marco eindringlich zugeredet, unbedingt zur Polizei zu gehen, doch der weigerte sich. So taten die beiden, wozu der Täter zu feige war. Bei den folgenden Einvernahmen war Marco vollumfänglich geständig. Der Staatsanwalt klagte ihn der Schändung, der sexuellen Handlungen mit Kindern sowie der Betäubungsmittel-Vergehen an und beantragte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, bedingt auf 3 Jahre, sowie 2000 Franken Busse.

Vor Gericht beantwortete Marco die Fragen von Präsidentin Fehr sehr klar. Nein, Emma sei nicht aufgewacht, «glücklicherweise». Nein, er sei nicht in sie eingedrungen. «Zu 100 Prozent nicht.» Ja, er habe eine Erektion gehabt, «aber ich war nicht erregt». Drogen seien keine im Spiel gewesen. Warum war es überhaupt geschehen? «Ich hatte lange keinen Sex mehr gehabt.» Er habe, stehe in den Akten, relativ oft Pornofilme angesehen. «Ja, aber keine Kinderpornos.» Ob es wieder geschehen könne? «Nein, ganz bestimmt nicht, nie mehr, auf gar keinen Fall!»

Er hat kein Besuchsrecht mehr für seine Kinder

Warum er es nach über einem Jahr seinen Freunden erzählt habe? «Ich war damit einfach nicht fertig geworden.» Aber zur Polizei gehen kam nicht in Frage? «Ich hatte Angst vor den Konsequenzen.» Emma und Leon hat er seit dem Geständnis nicht mehr gesehen. «Ich habe auch in Begleitung kein Besuchsrecht.» Mehrfach betonte Marco, dass er nicht nur einen Schuldspruch und das Urteil voll und ganz akzeptieren werde, sondern auch die finanziellen Forderungen.

Solche stellte die Anwältin des Opfers. In ihrem Plädoyer schilderte sie die heute 5½-jährige Emma als «zufriedenes, sportliches, aufgewecktes Kind». Und doch habe sie eine Hypothek zu tragen, wie psychologische Abklärungen ergeben hätten. «Klar ist, dass ihr eine normale Vater-Tochter-Beziehung verwehrt ist.» Sie forderte Marcos Haftbarkeit für allfällige Schadenersatz-Forderungen sowie eine Genugtuung von 20’000 Franken für ihre Mandantin.

Marcos Verteidiger äusserte sich in dessen Sinne weder zur Tat noch zur Strafzumessung. Er betonte, «die schlimme und schockierende Tat ist nicht zu entschuldigen, aber es war eine einmalige Entgleisung, was auch der Gutachter vermutet und Marco als nicht rückfallgefährdet einstuft». Angesichts der finanziellen Lage von Marco, der auf einem Schuldenberg sitzt, sei eine Genugtuung von 5000 Franken angemessen.

Das Gericht erhöhte die beantragte Freiheitsstrafe um vier auf 14 Monate, bedingt auf 3 Jahre sowie eine Busse von 2000 Franken. Die Genugtuung wird auf 8000 Franken plus Zinsen seit der Tat festgelegt, die Schadenersatz-Haftbarkeit auf den Zivilweg verwiesen. Richterin Fehr hielt fest: «Das Strafmass ist ein einstimmiger Entscheid, wobei wir das Geständnis und die minimale Rückfallgefahr berücksichtigt haben.»