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Er habe keine Kinderpornografie gewollt:  26-Jähriger zum wiederholten Mal verurteilt

Vergangene Woche fand ein Prozess am Bezirksgericht Brugg statt, in welchem einem Mann der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen wurden. Im abgekürzten Verfahren gab der Angeklagte an, keine solche Dateien gewollt zu haben.

Ein junger Mann feiert abends mit der Familie gemeinsam Weihnachten, im Anschluss greift er nachts auf einen Messenger zu und leitet ein Video mit kinderpornografischen Inhalten weiter. Diese Szene ist nicht aus einem Film, sondern spielte sich am 25. Dezember 2021 tatsächlich so ab.

Letzte Woche stand er im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens vor dem Bezirksgericht Brugg. Vom 21. bis zum 25. Dezember 2021 hat der 26-Jährige vier zuvor erhaltene Videodateien weitergeleitet, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen beinhalteten. Zum Zeitpunkt der Sicherstellung wurden auf seinen zwei Mobiltelefonen weitere sieben Bilddateien und fünf Videos sichergestellt.

Die Therapie liess sich nicht mit seiner Arbeit vereinbaren

Warum der 26-Jährige sich dazu entschied, diese Art der Pornografie zu verbreiten, konnte er nicht beantworten. Dies möchte er nun in einer Therapie herausfinden. Während der Verhandlung beteuerte der Beschuldigte mehrfach, keine Kinderpornografie gewollt zu haben. Auf Nachfrage gab er zu, beim Ansehen dieser Dateien gemerkt zu haben, dass Minderjährige darin vorkommen.

Warum der Angeklagte die Dateien dennoch versandte, erklärte dieser damit, sich im Gegenzug «normale» Pornografie erhofft zu haben. Dieses Mal habe er definitiv etwas gelernt, erklärt der bereits 2019 Verurteilte. Er habe eine Therapie beim Psychologen gestartet. Da sich die Fortsetzung dieser jedoch nicht mit seiner Arbeit vereinbaren liess, brach er sie ab und steht nun für eine neue auf der Warteliste.

«Ihre Nachfrage ist dafür verantwortlich, dass 12-, 13-, 14-Jährige, statt in die Badi zu gehen, im Fokus des Scheinwerfers stehen und sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen müssen», verkündete der Gerichtspräsident Sandro Rossi.

Unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätze à 100 Franken

Aufgrund seiner Vorstrafe wurde der Mann zu einer unbedingten Geldstrafe im Sinne einer Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Der bedingte Strafbefehl von 2019 wurde widerrufen. Zudem wurde ihm lebenslänglich jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten. Die Handys werden vernichtet und die Kosten des Verfahrens liegen beim Angeklagten.

Rossi informierte den 26-Jährigen darüber, dass er selbst für die Durchführung seiner Therapie zuständig sei: «Es liegt in Ihren Händen, welcher Weg Ihr Leben, Ihr strafrechtliches Leben, einschlägt.»

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