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Beschimpft, geschlagen, getreten, Handy und Auto beschädigt: Frau rastet im Haus ihrer Eltern komplett aus

Eine 29-Jährige trifft im Haus der Eltern auf eine Frau, die nach dem Rechten sah, und verliert die Nerven. Der Zurzacher Richter schiebt nun eine unbedingte Freiheits- und Geldstrafe für die Angeklagte mit psychischen und Alkoholproblemen zugunsten einer ambulanten Massnahme auf.

Mutter und Stiefvater waren in den Ferien, als Babs (Name geändert) im Juli vor zwei Jahren nach 21.30 Uhr deren Haus aufsuchte. Als sie dort Frau S. antraf, die während der Ferienabwesenheit im Haus zum Rechten sah und sich um die Haustiere kümmerte, rastete Babs aus.

Sie beschimpfte Frau S. wüst, warf zweimal deren Handy auf Boden, gab ihr einen Fusstritt, würgte sie, warf einen Stein nach ihr und drosch so lange auf sie ein, bis Frau S. zu Boden fiel. Anschliessend liess Babs ihre Wut auch am Auto von Frau S. aus und richtete Schaden von 5800 Franken an.

Zur Anklage wegen einfacher Körperverletzung und mehrfacher Sachbeschädigung gegen Babs gesellten sich Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Beschimpfung. Denn nur drei Stunden nach der Attacke gegen Frau S. im Zurzibiet war Babs wegen aggressiven Verhaltens am Bahnhof Basel durch Polizeibeamte kontrolliert und arretiert worden: Sie hatte zwei Polizistinnen mit Füssen getreten und aufs Übelste beschimpft. Bereits einen Monat zuvor hatte sie, aus den gleichen Gründen am Bahnhof Basel, eine bedingte Geldstrafe kassiert.

Psychische Defizite und ein Alkoholproblem

In Erwartung der Verhandlung vor Einzelrichter Cyrill Kramer in Zurzach hing Babs formlich an den Lippen ihres Verteidigers, der sie leise, aber eindringlich instruierte. Es war die erste Begegnung des Anwalts mit der Beschuldigten, da Babs zur Einvernahme beim Staatsanwalt nicht erschienen war. Die 29-Jährige ist eher stämmig, trägt das dunkle lange Haar im Nacken zusammengebunden, wirkt unauffällig, freundlich – kurzum so, als könnte sie kein Wässerchen trüben. Der Gerichtssaal indessen war ihr ebenso wenig unbekannt wie der Richter.

Babs hat, wie ein Gutachten bestätigt, psychische Defizite und ein Alkoholproblem. Den Job bei einer Behinderten-Organisation hatte sie 2019 verloren: «Ich habe die 80 Prozent nicht geschafft.» Seither lebt sie von Sozialhilfe, die ihr ein Zimmer zur Verfügung stellt. «Ich hoffe auf eine IV-Rente und könnte mir Begleitetes Wohnen vorstellen.»

Beschuldigte begrüsst ambulante Therapie

Wie ihr vom Anwalt geraten worden war, gestand sie vor dem Richter restlos alles, was ihr vorgeworfen wurde. Laut Antrag des Staatsanwaltes sollten die von ihm geforderten 8 Monate Freiheitsstrafe sowie eine unbedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben werden. Solches beantragt auch der Verteidiger, der den Umfang der Sanktion mit «120 Einheiten» umriss und so den Entscheid zwischen Freiheits- und Geldstrafe dem Richter überliess. Babs betonte, wie sehr sie eine ambulante Massnahme begrüssen würde: «Das hilft mir auf dem Weg den ich gehen möchte, nämlich eine Ausbildung machen und arbeiten können.»

Richter Cyrill Kramer folgte in seinem Urteil vollumfänglich den Anträgen des Anklägers. «Betreffend dem Ausmass an physischen und verbalen Übergriffen sind 8 Monate Freiheitsstrafe angemessen.» Vor allem aber gelte es für Babs jetzt, die Ursache allen Übels an der Wurzel zu packen. «Sie müssen die ambulante Therapie ernst nehmen, sie regelmässig besuchen und so die Chance nutzen. Sonst kommt es nicht gut für Sie», appellierte Kramer nachdrücklich an die 29-Jährige.