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Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Luzerner Bombendroher

Staatsnwanwaltschaft war mit mildem Urteil nicht zufrieden – Mann wollte 150 000 Franken, sonst zünde er eine Bombe im Kantonsspital.

Das Luzerner Kantonsgericht hat den Mann, der Bombendrohungen gegen die Mall of Switzerland in Ebikon und das Luzerner Kantonsspital ausgesprochen hatte, nicht zu sanft angefasst. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Luzerner Staatsanwaltschaft gegen das Urteil abgewiesen.

Das Kantonsgericht hatte den Schweizer 2022 wegen mehrfacher versuchter Erpressung mit Bedrohung vieler Menschen, Schreckung der Bevölkerung und mehrfacher arglistiger Vermögensschädigung schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, für zwei Jahre wurde der bedingte Vollzug gewährt.

Obwohl das Kantonsgericht die Strafe der ersten Instanz um drei Monate erhöht hatte, zeigte sich die Staatsanwaltschaft Luzern mit dem Urteil nicht zufrieden. Das Kantonsgericht habe das Tatverschulden zu tief bewertet, denn die Drohung habe sich gegen ein Spital und gegen eine besonders sensible Einrichtung gerichtet. Sie forderte eine Strafe von fünf Jahren und zwei Monaten.

Bei Übergabeversuch festgenommen

Das Bundesgericht kam aber zum Schluss, dass das Kantonsgericht im zulässigen Ermessensspielraums geblieben sei und die entlastenden Argumente korrekt seien. Der Erpresser habe eine relative tiefe Geldforderung gestellt, es habe keine objektive Gefahr bestanden, der Droher habe nicht einmal eine Bombenattrappe angefertigt.

Der damit rechtskräftig verurteilte Mann hatte am Mittag des 14. März 2018 telefonisch mit künstlich verzerrte Stimme angekündigt, dass eine Bombe in der Mall of Switzerland in Ebikon explodieren werde. Das Einkaufszentrum wurde darauf evakuiert.

Zwei Tage später ging beim Polizeiposten Malters LU ein Schreiben ein, in dem die Bombendrohung im Einkaufszentrum als Probelauf bezeichnet wurde. Der unbekannte Absender forderte 150’000 Franken, andernfalls explodiere in einem Spital eine Bombe. Eine erste Lösegeldübergabe in einem Zug scheiterte, weil eine unbeteiligte Person das im Zug deponierte Geld fand. Später stellte sich heraus, dass der Droher gar nicht im Zug war. Minuten nach einem zweiten Übergabeversuch wurde der Erpresser in Sempach festgenommen.