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Bund besiegelt das Ende des Covid-Zertifikats und auch die App ist Geschichte

Eine Weile brauchte man in der Schweiz für den Beizenbesuch ein gültiges Covid-Zertifikat. Mittlerweile verlangen es nur noch vereinzelte Länder bei der Einreise. Neue Zertifikate werden bald nicht mehr ausgegeben.

Das ist nun wohl tatsächlich ein Schlussstrich unter die Pandemie: Der Bund stellt das System für die Covid-19-Zertifikate ein. Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mitteilt, wird die entsprechende Verordnung nicht verlängert. Damit können ab dem 1. September keine solchen Zertifikate mehr ausgestellt werden.

Die Einstellung erfolge vor dem Hintergrund, dass die rechtlichen Grundlagen zum digitalen Covid-Zertifikat der Europäischen Union auf Ende Juni 2023 ausgelaufen sind. Nun zieht die Schweiz nach. Auch die «stabile epidemiologische Lage» erlaube diesen Schritt. Der Bundesrat ist am Mittwoch von Alain Berset über diese Entscheidung informiert worden.

Seit der Aufhebung der Zertifikatspflicht im Februar 2022 wurde der Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine durchgemachte Covid-Erkrankung in einigen Länder bei der Einreise verlangt. Mittlerweile würden aber nur noch «vereinzelte Länder» ein solches Zertifikat verlangen. Bereits ausgestellte Covid-Zertifikate sind «bis zum Ablauf ihrer technischen Gültigkeit» weiterhin nutzbar. Zudem gebe es auch alternative Nachweise für den Reiseverkehr.

App wird abgeschaltet

Ob die rechtlichen Grundlagen für das Covid-Zertifikat verlängert werden sollen, war einer der Hauptpunkte der letzten und dritten Abstimmung über das Covid-Gesetz. Im Juni nahm das eine deutliche Mehrheit der Stimmbevölkerung an. Bereits im Vorfeld hatte der Bundesrat stets betont, dass er nicht davon ausgehe, dass das Zertifikat im Inland noch einmal zum Einsatz komme.

Endgültig Geschichte ist auch die Swiss-Covid-App. Nachdem der Betrieb bereits im Frühjahr 2022 sistiert wurde, wird nun auch die Infrastruktur definitiv zurückgebaut. «Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe, welche vorsieht, das System abzuschalten, wenn es zur Bewältigung der Pandemie nicht mehr erforderlich ist», schreibt das BAG. (mg)