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Zürcher Ärztin stellte falsche Impfnachweise aus: Mindestens 17 Personen aus dem Aargau hatten diese bestellt

Offenbar hat eine Ärztin Impfnachweise verkauft, ohne die Patientinnen und Patienten tatsächlich gegen Corona zu impfen. Gegen die Kunden aus dem Aargau sind Staatsanwaltschaften verschiedener Bezirke tätig geworden.

Es sind 17 Strafbefehle, die in den letzen zwei Monaten im Aargau rechtskräftig wurden, die Anklageschrift stimmt bis auf einige Details überein. Allen Personen wird Urkundenfälschung vorgeworfen. Die Beschuldigten arbeiten als Bankassistentin, Marketingmanagerin, Kundenberater, Abteilungsleiter, Verkäufer oder auch Chauffeur. Es sind Männer und Frauen, zumeist Schweizer, im Alter zwischen 23 und 41.

In allen Fällen ging es um gefälschte Covid-Zertifikate. Die Beschuldigten bestellten im Herbst 2021 bei einer Ärztin, die eine Praxis in Zürich betreibt, einen Impfnachweis, um so ohne Impfung an ein Zertifikat zu kommen. Dafür bezahlten die meisten zwischen 500 und 600 Franken.

Einige reisten ungeimpft ins Ausland

Die Beschuldigten konnten sich somit fälschlicherweise als geimpft ausweisen, «sämtliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen und in Lokalitäten (z.B. Restaurants, Bars) besuchen, welche aufgrund der damaligen Covid-19-Einschränkungen nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen vorbehalten waren», heisst es in den Strafbefehlen. Ihnen ist auch zu entnehmen, dass manche Personen ungeimpft ins Ausland gereist sind, ein Kundenberater war in Italien, Slowenien, Kroatien und Serbien unterwegs.

Da alle Personen bei der gleichen Ärztin ihren Impfnachweis bestellten, ist naheliegend, dass im Kanton Zürich gegen diese Person ein Strafverfahren hängig ist. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft will sich dazu allerdings nicht äussern: «Anfragen zu in der Schweiz gegen konkrete Personen allenfalls geführten Verfahren können wir aufgrund des Amtsgeheimnisses und des Persönlichkeitsschutzes nicht beantworten», heisst es dort auf Anfrage.

Die 17 im Aargau wohnhaften Personen wurden mit Bussen bestraft, zusammen mit den anfallenden Gebühren müssen sie jeweils zwischen 1100 und gut 2000 Franken bezahlen.