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Die Gemeinde unterliegt vor Bundesgericht mit Nachforderung an Kanton

Der Fusionsgemeinde Altishofen stehen keine weiteren 306'000 Franken aus dem kantonalen Finanzausgleich 2021 zu. Das Bundesgericht hat eine Rüge des Gemeinderats als unbegründet abgewiesen.

Altishofen und Ebersecken beschlossen am 23. September 2018 die Fusion, diese wurde auf den 1. Januar 2020 vollzogen. Der Kanton zahlte der Fusionsgemeinde im Rahmen des Finanzausgleichs für 2021 554’000 Franken.

In dem Betrag enthalten waren 164’000 Franken für die finanzielle Besitzstandswahrung, auf welche fusionierte Gemeinden ein Anrecht haben. Altishofen stellte sich auf den Standpunkt, dass der Kanton den Betrag für die Besitzstandswahrung um 306’000 Franken zu tief angesetzt habe.

Hintergrund war ein Methodenwechsel zur Berechnung der Finanzausgleichszahlungen, die es im Zuge der Aufgaben- und Finanzreform AFR18 gegeben hat. Das Kantonsgericht Luzern wies die Beschwerde Altishofen 2021 aber ab. Die Gemeinde berufe sich zu Unrecht auf den Vertrauensschutz. Sie sei damit zu Unrecht davon ausgegangen, auf gewisse Leistungen Anspruch zu haben.

Das Bundesgericht stützte den Entscheid des Kantonsgerichts und wies eine Beschwerde von Altishofen ab. Die Gemeinde begründe nicht ausreichend, weshalb das Kantonsgericht in seinem Urteil das kantonale Recht willkürlich solle angewendet haben. Auch weitere Einwendungen der Gemeinde stufte das Bundesgericht als nicht ausreichend begründet ab.

Bundesgericht:

Urteil 2C_14/2022