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Urteil wegen manipulierten Motoren: Schweizer gewinnt zum zweiten Mal gegen VW-Importeurin Amag

Ein Genfer Gericht bestätigt die Verurteilung eines Amag-Importeurs. Zu Recht habe ein Schweizer Kunde den Kaufvertrag aufgelöst, nachdem bekannt wurde, dass VW jahrelang Motoren manipuliert hatte.

Im Fall des sogenannten «Dieselskandals» liegt in der Schweiz ein zweites Urteil gegen die VW-Importeurin Amag vor. Ein Genfer Gericht hat bestätigt, dass ein Amag-Kunde zu Recht den Kaufvertrag seines VW Touran aufgelöst hatte. Er tat dies, nachdem bekannt wurde, dass VW jahrelang Dieselmotoren manipuliert hatte, um gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für Abgase zu umgehen.

Das Urteil war am Donnerstag Thema in den Abendnachrichten im Westschweizer Fernsehen. Der Anwalt des Autobesitzers sagte in der Sendung, VW und die Amag könnten nun nicht mehr so tun, als sei «alles in Ordnung» gewesen, nachdem sie die manipulierten Wagen rückgerufen und repariert hätten. «Die Fahrzeuge waren weiterhin extrem umweltschädlich», heisst es weiter in einer Stellungnahme des Anwalts. Damit habe der Fahrer eine Busse riskiert, wäre er mit seinem Auto in eine Kontrolle gekommen.

Urteil ist aus Sicht der Amag «rechtsfehlerhaft»

Im Streit zwischen der Amag und dem Autobesitzer war es 2021 erstmals zu einem Urteil gekommen. Die Amag musste dem Autobesitzer in der Folge 18’000 Franken zahlen. Dies entsprach dem Kaufpreis des Wagens unter Abzug der bereits gefahrenen Kilometer. Mit dem aktuellen Urteil bestätigt das Genfer Kantonsgericht diesen Entscheid und überträgt die entstandenen Kosten ebenfalls der Amag.

Diese prüft nun die Einlegung weiterer Rechtsmittel, wie das Unternehmen auf Anfrage von CH Media schreibt. «Das Urteil ist aus Sicht der Amag rechtsfehlerhaft, da es auf einem fehlerhaften Gutachten beruht.» Die Amag habe diese Fehler im vorliegenden Verfahren gerügt. Zudem betont die Amag, dass sich aus dem Urteil keine Ansprüche anderer betroffener VW-Käufer ableiten liessen. Es handle sich um einen «Einzelfall», und die Ergebnisse der Begutachtung seien «nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar». (gb)