
Alex Wilsons Karriere ist schon länger zu Ende, nun kann er auch seinen Ruf nicht mehr reinwaschen. 
          Ennio Leanza / KEYSTONE
        
                  
        
        Höchststrafe gegen Alex Wilson ist rechtskräftig – und der Verurteilte hat alle Leitungen gekappt
Entgegen der Ankündigungen des Schweizer Sprinters hat das internationale Sport-Schiedsgericht (CAS) in Lausanne keinen Rekurs gegen die vierjährige Sperre wegen eines Anabolika-Vergehens erhalten. Nun können acht weitere Jahre Strafe dazukommen.
        
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