Sie sind hier: Home > Gericht > Höchststrafe gegen Alex Wilson ist rechtskräftig – und der Verurteilte hat alle Leitungen gekappt

Höchststrafe gegen Alex Wilson ist rechtskräftig – und der Verurteilte hat alle Leitungen gekappt

Entgegen der Ankündigungen des Schweizer Sprinters hat das internationale Sport-Schiedsgericht (CAS) in Lausanne keinen Rekurs gegen die vierjährige Sperre wegen eines Anabolika-Vergehens erhalten. Nun können acht weitere Jahre Strafe dazukommen.
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00

Schreiben Sie einen Kommentar