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Über eine halbe Tonne Marihuana in die Schweiz transportiert – jetzt werden die Brüder angeklagt

Über ihr Reiseunternehmen haben zwei Brüder mehrfach grosse Mengen an Marihuana in die Schweiz eingeführt. Jetzt stehen sie vor Gericht. 

Im Sommer 2021 konnte die Kantonspolizei Aargau die Beschuldigten und zwei Komplizen in einer gemeinsamen Aktion mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit festnehmen. Derzeit läuft nun bei der kantonalen Staatsanwaltschaft gegen den 45-jährigen Kosovaren und dessen 41-jährigen Bruder ein Verfahren wegen gewerbs- und bandenmässigen Betäubungsmittelhandel.

Die Brüder hatten zusammen mit zwei Gehilfen mehrfach grosse Mengen Marihuana aus dem Ausland in die Schweiz eingeführt. Nach umfangreicher Ermittlungsarbeit konnte die Kantonspolizei Aargau in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit im Sommer 2021 im Kanton Waadt einen Reisecar sowie ein Begleitfahrzeug anhalten, die wenige Minuten zuvor die Schweizer Grenze passiert hatten.

Betäubungsmittel im Reisecar-Anhänger versteckt

Im Anhänger des Reisecars wurden rund 116 Kilogramm abgepacktes Marihuana sichergestellt. Versteckt waren die Drogen hinter einer doppelten Wand. Der Strassenverkaufswert der beschlagnahmten Betäubungsmittel betrug über eine Million Franken. Nach den Verhaftungen konnten den Männern sechs Schmuggelfahrten zwischen Februar und Juni 2021 nachgewiesen werden. Insgesamt hatten sie so 622 Kilogramm Marihuana in die Schweiz geschleust.

Der ältere der beiden Brüder gilt als Hauptakteur. Ihm wird die mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Bei seinem Bruder kommen weitere Delikte wie Betrug und diverse Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz hinzu. Mit den an die zuständigen Gerichte überwiesenen Anklagen fordert die Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafen von sechs Jahren und zehn Jahre Landesverweis.

Für ihren Fahrer werden vier Jahre und zehn Jahre Landesverweis und für den letzten Komplizen wegen einer einmaligen Beteiligung an den Machenschaften eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung

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