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Aargau macht nicht vorwärts bei den  Frauenanliegen: Vorläufig bleibt alles, wie es ist

Der Regierungsrat will keine Fachstelle Gleichstellung und derzeit das Finanzierungsmodell für das Frauenhaus nicht ändern. Er hat die Fragen von sieben Grossrätinnen zu den Forderungen aus dem Feministischen Streik beantwortet.

Schweizweit haben am 14. Juni 2023 rund 300’000 Personen am Feministischen Streik teilgenommen, in Aarau sind etwa 3000 auf die Strasse gegangen. Wie beim grossen Frauenstreik 2019 forderten sie Gleichberechtigung bei den Löhnen, den Arbeitsbedingungen, den Renten.

«Aargau, mach vorwärts!», riefen die Streikenden, vier entsprechende Forderungen stellte das Feministische Streikkollektiv Aargau für die Rechte von Flintas (Frauen, Lesben, intersexuelle, nicht-binäre, trans und agender Personen): Schutz für Betroffene von häuslicher Gewalt, Wiedereinführung der Fachstelle für Gleichstellung, Schutz und Sicherheit für geflüchtete Flinta-Personen sowie bessere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal.

Pünktlich zum Streik im Juni deponierten sieben Grossrätinnen aus SP, Grünen und GLP einen Fragenkatalog entsprechend diesen Forderungen beim Regierungsrat. Es sei an der Zeit, dass der Kanton seinen Verpflichtungen nachkomme und die Rechte von Flintas schütze. Sie erwarteten vom Regierungsrat klare Antworten und Massnahmen, um die Gleichstellung voranzutreiben, sagten die Grossrätinnen, als sie den Vorstoss einreichten.

Finanzierung des Frauenhauses bleibt vorerst gleich

Jetzt liegen die Antworten des Regierungsrats vor. Die Fragen basierten auf früheren Vorstössen, so einem Postulat zur Finanzierung des Frauenhauses Aargau-Solothurn. Ob sich an der Meinung des Regierungsrats bezüglich des Finanzierungsmodells inzwischen etwas geändert habe, fragten die Grossrätinnen. Es seien Abklärungen zur Organisation der Stiftung und des Angebots des Frauenhauses im Gange, schreibt der Regierungsrat. Im Zuge davon könne man auch die Umstellung auf eine andere Finanzierung prüfen. Vorderhand soll aber die aktuelle beibehalten werden.

Auch bei der Frage nach der Fachstelle für Gleichstellung bleibt der Regierungsrat bei seiner Haltung. Ob er nach wie vor der Meinung sei, dass der Aargau als drittgrösster Kanton auf eine solche verzichten könne, fragen die sieben Grossrätinnen. Die Gleichberechtigung sei eine Querschnittaufgabe, sie betreffe die gesamte Verwaltung und sei daher nicht einer Stelle zuzuordnen, antwortet der Regierungsrat, dieser Meinung sei er nach wie vor.

2017 hatte der Grosse Rat entschieden, die Beiträge für die Fachstelle zu kürzen, die Stelle verschwand. Die Frauenverbände fordern sie seither zurück. Im August wurde der Verein Gleichstellung Aargau gegründet, dessen Ziel die Wiedereinführung ist.

Medizinische Begleitung wegen Asyl-Notlage verstärkt

Wie es um die Unterbringung von Flinta-Personen, Vulnerablen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen in der aktuellen Asyl-Notlage stehe, fragten die Grossrätinnen weiter. Der Kantonale Sozialdienst trage den Bedürfnissen dieser Personen Rechnung, schreibt der Regierungsrat, die Asyl-Notlage erschwere aber die bedarfsgerechte Unterbringung. «Der Kantonale Sozialdienst prüft aber die Einzelfälle sorgfältig», die medizinische Begleitung sei in den vergangenen Jahren bewusst verstärkt und die Qualität der Betreuung verbessert worden.

Um die Löhne des Pflegepersonals zu verbessern, habe der Regierungsrat in einer früheren Vorstoss-Antwort seine Bereitschaft erklärt, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Ob er das immer noch so sehe, wollten die Grossrätinnen schliesslich wissen. Er erachte es nicht als zielführend, die Löhne direkt über das Bereitstellen von finanziellen Mitteln zu verbessern, schreibt der Regierungsrat. Das führe zu einer Wettbewerbsverzerrung. Der Kanton beteilige sich an Gesundheitskosten, was grundsätzlich auch die Entschädigung des Personals beinhalte. Mehr sei nicht vorgesehen.

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