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Zertifikatspflicht weg und die Masken fallen: Das hat der Bundesrat entschieden

Jetzt ging es schnell: Der Bundesrat streicht die meisten Coronamassnahmen. Welche Einschränkungen Geschichte sind und welche noch gelten, finden sich in dieser Übersicht.

Es ist ein Ende mit Ansage. Der Bundesrat hat nach seiner Sitzung am Mittwoch grosse Änderungen bei den Coronaregeln angekündigt. Diese Regeln sind abgeschafft:

Fertig Zertifikat

Ab Donnerstag ist das Zertifikat im Inland nirgends mehr obligatorisch notwendig. Somit können auch Leute ohne Impfung oder durchgemachter Krankheit wieder Restaurants, Fitnessstudios und kulturelle Einrichtungen besuchen. Auch das Nachtleben läuft wieder ohne Einschränkungen. Dies dürfte vor allem Clubs freuen – hier galt «2G+». Zusätzlich zu einem Zertifikat war auch noch ein negativer Test nötig, oder eine erst kürzlich durchgemachte Erkrankung oder erhaltene Impfung.

Einkaufen ohne Maske

In Einkaufszentren ist die Maske künftig nicht mehr obligatorisch.

Die Gesundheitsmasken sind im Detailhandel und in anderen öffentlichen Einrichtungen ab Donnerstag nicht mehr Pflicht. Der Bundesrat hat dies am Mittwoch ebenfalls gekippt. Somit braucht es etwa auch im Theater und im Kino keine Masken mehr. Auch in den Läden darf künftig «oben ohne» eingekauft werden. Das Ende der Maskenpflicht gilt auch für Schulen und Hochschulen.

Ade Homeoffice

Arbeitnehmer dürften bald wieder vermehrt in ihre ursprünglichen Büros zurückkehren.

Auch die Empfehlung zu vermehrter Arbeit daheim hat der Bundesrat aufgehoben. Die Verpflichtung zu Homeoffice hatte er bereits vor zwei Wochen kassiert. Nun steht auch einer verstärkten Rückkehr ins Büro kaum mehr etwas im Wege – auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt nicht mehr. Arbeitgeber seien «verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen», so der Bundesrat.

Treffen wieder im grossen Kreis

Bisher waren Treffen drinnen mit mehr als 30 Personen verboten (draussen waren es 50). War eine Person ohne Immunschutz dabei, sank diese Höchstzahl gar auf 10. Nun steht grossen Festivitäten nichts mehr im Wege. Der Bundesrat hat auch diese Massnahme per Donnerstag beendet.

Der Fasnacht steht nichts im Weg

Die Luzerner und Basler wirds freuen: Die Fasnacht kann kommen. 

Grossveranstaltungen bedürfen keiner Bewilligung mehr. So steht insbesondere der nahenden Fasnacht nichts mehr im Weg. Bisher mussten sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern eine kantonale Bewilligung besitzen. Diese war an diverse Auflagen geknüpft. Nun sind sie wieder möglich. Das gilt nicht nur für die Fasnacht, sondern auch für weitere Veranstaltungen. Darunter grosse Volksfeste und Festivals.

Fertig mit freiwilligen Einschränkungen

Diverse Grossverteiler und auch die Seilbahnen haben sich dazu entschlossen, freiwillige Kapazitätsbeschränkungen einzuführen. Auch diese werden in «Absprache mit dem Bundesrat» aufgehoben.

Im öffentlichen Verkehr und im Spital bleibt die Maske

Das «Aber» beim grossen Lockerungsschritt betrifft den öffentlichen Verkehr und die Gesundheitseinrichtungen. Dort gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Der Bundesrat hat diese bis Ende März verlängert. «Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich», schiebt er aber nach. Damit muss in Zug und Bus vorläufig weiterhin eine Maske aufgesetzt werden. Das hatte auch eine Mehrheit der Kantone in ihren Vernehmlassungsantworten so gefordert. Den Kantonen stehe es frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen.

Wer positiv getestet wird, muss in Isolation

Weiterhin gilt: Nach einem positiven Test muss sich die Person in Isolation begeben. Diese dauert mindestens fünf Tage. So könne «verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.»

Die «besondere Lage» bleibt – vorläufig

Noch bleibt die Schweiz in der «besonderen Lage». Diese stärkt die Kompetenzen des Bundes. Geht es nach dem Bundesrat läuft diese noch bis Ende März weiter. Danach tritt die Verordnung ausser Kraft.

Die Taskforce stellt ihre Arbeit ein

Bei den Point de Presse in Bern äusserte sich die Taskforce öffentlich.

Ende März stellt auch die wissenschaftliche Taskforce ihre Arbeit ein. Sie hat den Bundesrat und die Fachstellen während der Pandemie beraten. Dabei geriet sie auch wiederholt in den Fokus von Massnahmenkritikern, die ihr Alarmismus vorwarfen. Rückendeckung erhielt sie indes vom Bundesrat. Die Zusammenarbeit sei «von zentraler Bedeutung bei der Pandemiebewältigung» gewesen. Die Arbeit sei unentgeltlich geleistet worden. «Einzelne Mitglieder der Science Task Force werden dem Bundesrat und der Bundesverwaltung weiterhin für Beratungen zur Verfügung stehen», heisst es in der Mitteilung.