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«Gaga-Rechtsextremist»: Auch die Staatsanwaltschaft zieht das Urteil im Fall Glarner gegen Voigt weiter

Vor zehn Tagen sprach das Bezirksgericht Bremgarten den Journalisten Hansi Voigt frei. Dass dieser SVP-Nationalrat Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnete, sei nicht strafbar. Glarner kündigte an, das Urteil anzufechten – nun zeigt sich: Auch die Staatsanwaltschaft, die Voigt verurteilt hatte, zieht den Fall weiter

Es war ein Fall, der national für Medienecho sorgte: Am 7. Februar musste das Bezirksgericht beurteilen, ob es zulässig ist, den SVP-Nationalrat Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» zu bezeichnen. Hansi Voigt, Journalist und Medienberater, hatte den Begriff im Dezember 2022 in einem Tweet über Glarner verwendet.

Nach einer Anzeige des SVP-Hardliners wurde Voigt von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wegen Beschimpfung und übler Nachrede verurteilt. In einem Strafbefehl auferlegte sie dem Journalisten eine bedingte Geldstrafe von 8000 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken.

Einzelrichter Lukas Trost sah dies vor zehn Tagen anders, er sprach Voigt von Schuld und Strafe frei. Andreas Glarner als rechtsextrem zu betiteln, sei nicht strafbar, weil sich dies auf die politische Tätigkeit des SVP-Nationalrats beziehe, begründete der Richter. Es gehe nicht um Glarners Ehre als Mensch, deshalb seien die Straftatbestände der Beschimpfung und üblen Nachrede nicht erfüllt. Voigt hatte zuvor argumentiert, Glarners Ansichten seien in seinen Augen nun mal sehr oft rechtsextrem und das müsse man in der Schweiz straflos sagen dürfen.

Staatsanwalt verlangt begründetes Urteil

Glarner zeigte sich nach dem Freispruch für seinen Kontrahenten erbost: «Klar ziehe ich dieses Urteil weiter. Dieses Verdikt war schon von Anfang an klar. Das lasse ich mir von einem linken Richter nicht bieten», sagte er. Für die Berufung ans kantonale Obergericht holt sich der Nationalrat juristische Unterstützung: Glarner wird von Simon Käch vertreten, der einst die SVP Muri präsidierte und früher gemeinsam mit dem heutigen Regierungsrat Jean-Pierre Gallati eine Anwaltskanzlei betrieb.

Doch nicht nur Glarner zieht den Freispruch für Voigt weiter, auch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ficht das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten an. Mit Eingabe vom 13. Februar hat Staatsanwalt Pascal Ott die Berufung angemeldet und vom Bezirksgericht Bremgarten ein begründetes Urteil verlangt. Zugleich fordert er das Gericht auf, ihm das Verhandlungsprotokoll inklusive Plädoyer der Verteidigung zuzustellen.