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«Glarner ist ein Gaga-Rechtsextremist»: Warum diese Aussage nicht strafbar ist

Die Staatsanwaltschaft hatte Hansi Voigt noch per Strafbefehl verurteilt, das Bezirksgericht Bremgarten spricht ihn nun frei. Andreas Glarner als rechtsextrem zu betiteln, sei nicht strafbar, weil sich dies auf die politische Tätigkeit des SVP-Nationalrats beziehe, begründete der Richter. Glarner akzeptiert das Urteil nicht und will es anfechten.
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