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Die Gemeinde steht vor finanziell schweren Zeiten

In Moosleerau steigen mittelfristig Steuerfuss, Verschuldung und Abhängigkeit von Finanzausgleichsbeiträgen. Am Freitag fand die Gemeindeversammlung statt.

Von einer «sehr geringen Leistungsfähigkeit» der Gemeinde sprach Moosleeraus Gemeindeammann Francisco Baños, als er an der Gemeindeversammlung vom Freitag den Finanzplan 2022 bis 2026 vorstellte. Was heisst das konkret? Der Steuerfuss von aktuell 123 Prozent soll ab 2025 127 Prozent betragen. Gemildert wird die finanzielle Situation durch höhere Finanzausgleichsbeiträge: Sie sollen soll von 73’000 Franken 2023 auf 252’000 Franken im Jahr 2026 stiegen. Fremdfinanzierungen lassen auch die Nettoschuld pro Einwohner von nun 2062 auf 2829 Franken hochschnellen.

«Es braucht Lösungen», meinte Baños am Ende der Versammlung, als ein Votant wissen wollte, wie es um mögliche Fusionen stehe. Eine Studie vom Mai dieses Jahres, erstellt von Forschenden der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, kam zum Fazit: «nicht realistisch».

Immerhin konnte Gemeinderat Tobias Stauber Positives von der Zusammenarbeitsfront berichten. Die geplante Zusammenlegung der Wasserwerke Kirchleerau, Moosleerau und Staffelbach habe nun einen Namen: Technische Betriebe Oberes Suhrental. Am 11. Mai 2023 findet in Staffelbach die nächste Versammlung zu diesem Thema statt. Staubers Einladung: «Interessierte können da mitwirken.»

Mit bloss einer Gegenstimme und bei sechs Enthaltungen genehmigte die von 58 Stimmberechtigten besuchte Versammlung die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. «Ein gutes und zweckmässiges Planungsinstrument für die nächsten 15 Jahre», sagte Baños.

Zu reden gab eine variable Bestimmung mit Spielraum: die Grenzabstände in der Kernzone. Der Planer als Gast meinte, es gehe um eine Abwägung bei einer Abweichung vom Richtmass von vier Metern. Der Gemeinderat entscheidet, nachdem zusammen mit der Bauverwaltung in Schöftland und den betroffenen Grundbesitzern eine Lösung erarbeitet worden sei. Im Idealfall. Auf jeden Fall müssten Abweichungen – kleinere oder grössere Grenzabstände – begründet werden.

Grundsätzlich begrüsst wurde eine Erhöhung der Ausnützungsziffer von 0,3 auf 0,35, allein das Ausmass war umstritten. Warum nicht 0,4 oder höher? Francisco Baños verwies darauf, dass das Untergeschoss nicht an die Ausnützungsziffer angerechnet werde, und er beantwortete die konkrete Frage einer Votantin, ob sie im Kellergeschoss ein Zimmer oder ein Studio einbauen dürfe, positiv.

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