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Freiämter Arzt findet: Über 6000 Franken monatlicher Unterhalt für seine Frau sind zu viel – Richter lassen ihn aber abblitzen

Ein Arzt aus dem Freiamt und seine Frau mussten die Folgen ihrer Trennung vom Gericht regeln lassen. In seiner Klage gegen den Gerichtsentscheid verstrickte sich der Arzt in Widersprüche, was seinen tatsächlichen Lohn betrifft.

Geht eine Ehe zu Ende, begegnen sich die ehemaligen Lebensgefährten nicht selten vor Gericht wieder. Denn können sie sich nicht einigen, was beispielsweise die Kinderbetreuung oder die Unterhaltszahlungen angeht, muss eine rechtliche Instanz dies regeln.

Ähnliches spielte sich vor vier Jahren zwischen dem Freiämter Arzt Jürgen (alle Namen geändert) und seiner Frau Madeleine ab. Weil sich die beiden nach ihrer Trennung nicht über die Höhe der Unterhaltssumme einig wurden, musste im Januar 2019 das Bezirksgericht Muri entscheiden, wie viel Geld der Arzt seiner Frau für deren Unterhalt und jenen der gemeinsamen Tochter monatlich überweisen muss.

Das Bezirksgericht verpflichtete Jürgen damals zu einem Beitrag von 6334 Franken für den Unterhalt von Madeleine sowie zu 1923 Franken Alimente zuzüglich allfällige Kinder- und Ausbildungszulagen für seine Tochter. Damit war der Arzt nicht einverstanden und reichte gegen diesen Entscheid im Herbst 2019 eine Abänderungsklage ein.

Die Wohnung der Frau kostet 3000 Franken monatlich

Darin forderte Jürgen in sechs verschiedenen Anträgen unter anderem, dass der Unterhalt an Madeleine auf maximal 3000 Franken gesenkt wird. Weiter müsse seine ehemalige Lebensgefährtin aus der 5-Zimmer-Wohnung ausziehen und damit ihre Mietkosten von 3080 auf 1300 Franken reduzieren. Zudem verlangte er, seine Noch-Ehefrau müsse einen Nebenjob annehmen, mit dem sie mindestens 900 Franken monatlich verdiene.

In der Klage wies der Arzt auf seine schlechte Finanzlage hin, die aufgrund einer schweren Erkrankung, die 2018 ihren Lauf nahm, zu Stande gekommen sei. Zudem hänge die Existenz seiner Praxis und damit auch die Arbeitsplätze seiner Angestellten sowie die medizinische Versorgung des Dorfes von seiner Situation ab.

Die Klage wurde vom Bezirksgericht Muri abgewiesen. Daraufhin reichte der Arzt Berufung ein und zog den Fall im vergangenen November vors Obergericht. Dieses hat nun seine Entscheidung gefällt.

Der Arzt konnte krankheitsbedingten Ausfall nicht beweisen

Das Obergericht kam zum Schluss, dass die Entscheidungen des Bezirksgerichtes richtig waren und wies die Beschwerde des Arztes ab. Massgeblich dazu geführt haben die Widersprüche, in die sich Jürgen verstrickte. Zwar wollte er glaubhaft machen, dass sich sein Einkommen in den vergangenen Jahren verringert habe und nicht mehr, wie vom Bezirksgericht Muri berechnet, bei monatlich 25’000 Franken liege.

Da sich seine Lohnbehauptungen aber von den Zahlen in seinen Steuererklärungen unterschieden, schenkten ihm die Verantwortlichen am Obergericht keinen Glauben. Auch, das Argument, dass er unterdessen in Rente sei und deshalb den Unterhalt nicht zahlen könne, liessen die Richterinnen und Richter nicht gelten.

Denn laut eigener Aussage arbeite er weiterhin und zahle sich einen Lohn aus. Dass er krankheitsbedingt eine Zeit lang nicht in der Lage war, mehr als 40 Prozent zu arbeiten, kann er ebenfalls nicht beweisen. Zudem sei er bereits 2018 krank gewesen und hätte das demnach bereits vor dem Bezirksgericht beanstanden müssen.

Gericht geht weiterhin von 15’793 Franken Monatslohn aus

«Zusammenfassend ist der Vorinstanz zuzustimmen und ist nicht zu beanstanden, dass von einem monatlichen Einkommen von mindestens Fr. 15’793.00 ausgegangen wurde», stimmte das Obergericht dem Bezirksgericht zu. Der Arzt habe nicht glaubhaft machen können, dass sich sein Einkommen oder seine Leistungsfähigkeit verändert habe. Die Unterhaltssumme wird demnach nicht angepasst.

Jürgen muss seiner ehemaligen Lebensgefährtin also den geforderten Unterhalt bezahlen. Zudem muss er für die obergerichtliche Entscheidgebühr von 2000 Franken aufkommen. Er wird verpflichtet, Madeleine die Kosten von 1800 Franken, die ihr mit dem Gang vors Obergericht angefallen sind, zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig und kann vors Bundesgericht weitergezogen werden.