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Gebäudeversicherung: Geschäftsbericht trotz Feuerwehr-Debakel und 82 Millionen Minus genehmigt

Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) erlebte das finanziell schlechteste Jahr ihrer Geschichte, wegen einer Affäre wurden der Geschäftsleiter sowie die Generalsekretärin freigestellt, und die Beschaffung von Feuerwehrmaterial verlief nicht korrekt. Dennoch segnete der Grosse Rat den Geschäftsbericht fast einstimmig ab.

Das Geschäftsjahr 2022 brachte für die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) einen Verlust von 81,5 Millionen Franken – allerdings nicht, weil es viele grosse Brände oder schwere Überschwemmungen gegeben hätte, sondern weil die Börsenentwicklung schlecht war. Obwohl die AGV das schlechteste Jahresergebnis ihrer Geschichte schrieb, sei die finanzielle Lage gut, betonte Verwaltungsratspräsident Damian Keller im Grossen Rat.

Das erforderliche Kapital sei nach wie vor vorhanden, «bei einer Pensionskasse würde man von einem Deckungsgrad von 166 Prozent sprechen». Zudem seien die Aussichten für das laufende Jahr deutlich besser, hielt Keller fest. Der zuständige Regierungsrat Jean-Pierre Gallati sagte, mit Anlagen von rund 1,2 Milliarden Franken sei die APK am Finanzmarkt stark exponiert.

Aus dem Grossen Rat kamen denn auch keine negativen Voten zur Finanzlage der Gebäudeversicherung, das Parlament genehmigte den Geschäftsbericht mit 121 zu 2 Stimmen fast einhellig. Mehrfach erwähnt wurde indes der Abgang von Urs Graf, Vorsitzender der Geschäftsleitung, und Generalsekretärin Christina Troglia. Die beiden wurden im März wegen einer Affäre freigestellt – die zuständige Kommission des Grossen Rates kennt die Details, behandelt die Informationen aber vertraulich.

Bürgerliche kritisieren Vergabe-Debakel für Feuerwehruniformen

Öffentlich ist hingegen das Bundesgerichtsurteil vom 23. August, das laut Damian Keller unerfreulich und nicht schönzureden sei. Die AGV hatte den Auftrag für 6000 Brandschutzjacken und -hosen an eine Firma vergeben, die selber keine solche Ausrüstung herstellt. Das ist laut Bundesgericht unzulässig, weil in der Ausschreibung ausdrücklich Erfahrung in der Produktion gefordert war.

Michael Notter (Mitte) sagt, er habe letztes Jahr noch gehofft, dass die neuen Feuerwehruniformen bald verfügbar sein würden. Nach dem Bundesgerichtsentscheid müssten die Feuerwehren noch Express-Beschaffungen machen – auch das Korps, dem Notter angehört. Ihm habe Urs Ribi von der AGV versichert, die Ausschreibung sei von einem Notar geprüft worden und in Ordnung –, dies habe sich leider nicht bewahrheitet, kritisierte der Mitte-Grossrat.

Entscheid über weiteres Vorgehen bis Ende Jahr

Bruno Gretener (FDP) sprach von einer missglückten Vergabe bei der Beschaffung der Ausrüstung, während Rolf Jäggi (SVP) sagte, mit dem Bundesgerichtsentscheid seien die Feuerwehren die Leidtragenden. Die SVP nehme mit Befremden zur Kenntnis, dass die festgelegten Kriterien bei der Vergabe nicht berücksichtigt worden seien. Die Feuerwehren bräuchten nun Planungssicherheit und müssten wissen, wann die neuen Uniformen verfügbar seien, sagte Jäggi.

AGV-Präsident Keller sagte, es gebe nun zwei Möglichkeiten: Entweder könne man die Vergabe korrigieren oder eine neue Ausschreibung vornehmen. Keller kündigte an, man wolle bis Ende September das Urteil fundiert analysieren. Bis Ende Jahr soll Gemeinden und Feuerwehren das weitere Vorgehen bekannt gegeben werden. Ziel sei weiterhin, dass die AGV die Uniformen anschafft und den Feuerwehren günstig und zeitnah zur Verfügung stellt.

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