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Wer im Aargau Notar sein will, muss Schweizer sein

Der Grosse Rat lehnte eine Änderung im Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz ab.

Der Grosse Rat hat am Dienstag Änderungen im Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz in erster Lesung beraten. Am Schluss sollte nur ein Grossrat Nein zur Vorlage sagen: Harry Lütolf (Mitte). Das Gesetz betreffe Notarinnen, Notare und die Notariatsgesellschaft. Und diese stellten sich dagegen, rief der Wohler den Ratsmitgliedern in Erinnerung. Er sehe also nicht, warum der Grosse Rat jetzt hier Entscheide treffe, die so in der Praxis nicht erwünscht seien. Seinen Antrag auf Nichteintreten lehnte die Mehrheit des Parlaments jedoch ab.

Sie beteiligten sich an der Diskussion vor allem bei der Frage, ob Notare noch das Schweizer Bürgerrecht haben müssen. Debattiert wurde auch, ob es reicht, in einem Anwaltsverzeichnis aufgeführt zu sein, oder ob es wirklich noch eine zusätzliche Prüfung brauche.

Mit 68 zu 63 Stimmen sprach sich der Grosse Rat dafür aus, dass es den Schweizer Pass für diese Tätigkeit eben doch noch brauche. Auch wenn Regierungsrat Dieter Egli fand, das sei eine politische Frage, aus Sicht der Regierung habe das eine mit dem anderen nichts zu tun. So erging es auch der Bestimmung mit der Prüfung: Auch diese will der Grosse Rat beibehalten.

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