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Handbremse gezogen, Unfall verursacht und danach Polizei belogen: Lernfahrerin und Beifahrer verurteilt

Vergangenen Sommer war eine Aargauer Lernfahrerin mit einer Begleitperson unterwegs, als diese vor einem Kreisel die Handbremse zog. Folglich verlor die 26-Jährige die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit einem Pfosten. Nun wurden beiden per Strafbefehl verurteilt.

Diese Lernfahrt lief alles andere als rund. Eine 26-Jährigen aus Hirschthal war mit ihrem Beifahrer unterwegs, als dieser kurz vor einem Kreisverkehr die Handbremse zog. In dessen Folge kam die Frau, die am Steuer des VWs sass, von der Strasse ab und krachte in einen Randleitpfosten.

Busse für Fehlverhalten

Der Beifahrer wurde nun wegen «Verletzung der Verkehrsvorschriften als Begleiter des Lernfahrers» zu einer Busse verurteilt. Laut Strafbefehl hat der Beschuldigte vorsätzlich unterlassen, dafür zu sorgen, dass die Fahrt gefahrlos durchgeführt wird und der Fahrschüler sich an die Verkehrsvorschriften hält.

Wegen dieses Fehlverhaltens wird der Mann zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Ausserdem muss er eine Strafbefehlsgebühr von 500 Franken begleichen. Tut er dies nicht, tritt anstelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen.

Beifahrer verfälscht Unfallszenario

Auch für die Lernfahrerin hat der Selbstunfall Konsequenzen. Sie wurde wegen «Nichtbeherrschen des Fahrzeuges» verurteilt. Ausserdem wird ihr «pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall ohne Personenschaden» zur Last gelegt. Dies, weil sie statt sich der Polizei zu stellen, sich von der Unfallstelle entfernt hat.

Besonders brisant: Nach der Kollision, welche die Lernfahrerin verursacht hatte, setzte sich ihr Begleiter auf den Fahrersitz und suggerierte so, das Auto gelenkt zu haben. Die 26-Jährige wurde deswegen zu einer Busse von 400 Franken, einer Strafbefehlsgebühr von 500 Franken und Polizeikosten von 310 Franken verurteilt.