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Grossratskommission ist für Anpassung von Waldgesetz und Walddekret – zeigt sich aber auch enttäuscht

In zweiter Beratung genehmigt die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats die Teilrevision des Aargauer Waldgesetzes einstimmig. Es fehlten jedoch Vorschläge zu weiteren «Waldthemen», wird bemängelt.

Mit der Teilrevision werden vor allem die für die Einführung der Schutzwaldpflege notwendigen Anpassungen am Aargauer Waldgesetz vorgenommen. Neben der Festsetzung der Schutzwälder im Richtplan muss der Kanton die rechtlichen Grundlagen für die Schutzwaldpflege schaffen und die Finanzierung regeln.

In erster Beratung beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat Gesetzesänderungen zu prüfen. Dies im Zusammenhang mit der Aufwertung von Waldrändern entlang landwirtschaftlicher Nutzflächen, Feuchtgebieten im Wald und der Beweidung von Wald und Waldrand. Zudem soll das Potenzial von vernetzenden ökologischen Ausgleichsmassnahmen im Wald im Zusammenhang mit Bauprojekten sowie für den ökologischen Ausgleich im Wald abgeklärt werden.

Der Regierungsrat erachtet in seiner Botschaft zur zweiten Beratung alle Gesetzesanpassungen zu diesen Themen als unnötig. Die Mitglieder der Kommission UBV zeigen sich von dieser Haltung enttäuscht und prüfen die Möglichkeit einer Kommissionsmotion.

Komplizierte Holzförderung

In seinem Entwurf zur ersten Beratung hat der Regierungsrat die Förderung von nachhaltig produziertem Holz vorgeschlagen. Eingesetzt würde es etwa als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger bei der Planung und Errichtung sowie beim Betrieb der kantonseigenen Bauten und Anlagen. Die vom Grossen Rat geforderte Vereinfachung der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Formulierung ist den Mitgliedern der Kommission UBV jedoch in der zweiten Beratung weiterhin zu kompliziert.

Sie beantragen deshalb dem Grossen Rat die Rückkehr zu der ihnen einfacher erscheinenden Fassung gemäss regierungsrätlichem Entwurf zur ersten Beratung. Eine Streichung des Holzförder-Paragrafen lehnt eine Kommissionsmehrheit ab.

Damit die Gemeinden als Nutzniessende der Schutzwaldpflege verpflichtet werden können, einen finanziellen Beitrag zu leisten, muss auch das Aargauer Walddekret angepasst werden. Die Kommission UBV stimmt dieser Dekretsänderung einstimmig zu.

Die beiden Geschäfte werden voraussichtlich im November 2023 im Grossen Rat behandelt. (pin)