Sie sind hier: Home > Kath. Kirche > Neuer Skandal: Hat die katholische Kirche Missbrauchsfälle vertuscht?

Neuer Skandal: Hat die katholische Kirche Missbrauchsfälle vertuscht?

Ein ehemaliger Kadermann der katholischen Kirche erhebt schwere Vorwürfe gegen mehrere emeritierte und amtierende Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz. Vier Anzeigen sind bei der Staatsanwaltschaft eingegangen.

Die Schweizer Bischofskonferenz hat eine Untersuchung aufgrund von Vorwürfen des Vertuschens von sexuellen Übergriffen angeordnet. Der Churer Bischof Joseph Bonnemain leitete die Untersuchungen ein, wie es in einer Mitteilung der Schweizer Bischofskonferenz am Sonntag hiess.

Gemäss dieser Mitteilung seien in einem Brief von Ende Mai gegen mehrere emeritierte und amtierende Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz sowie gegen weitere Kleriker Vorwürfe im Umgang mit sexuellen Missbrauchsfällen erhoben worden. Der Brief richtete sich an den Apostolischen Nuntius der Schweiz, Martin Krebs. Dieser habe den Brief umgehend an die zuständige Behörde in Rom, das Dikasterium für Bischöfe, weitergeleitet, heisst es weiter.

Gegen einzelne Personen wird der Vorwurf erhoben, in der Vergangenheit selbst sexuelle Übergriffe begangen zu haben. Gemäss der Schweizer Bischofskonferenz sei die Staatsanwaltschaft über die im Brief erwähnten Fälle in Kenntnis gesetzt worden. Im Fokus der kirchlichen Voruntersuchung stehen die Vorwürfe des Vertuschens. Die Untersuchung werde voraussichtlich bis Ende Jahr abgeschlossen sein.

Bonnemain will die Wahrheit ans Licht bringen

Die Bischofskonferenz verschickte die Mitteilung, nachdem der «SonntagsBlick» die Vorwürfe publik gemacht hatte. «Am liebsten hätte ich den Auftrag von Rom abgelehnt», sagte Bischof Joseph Bonnemain. Er fühle sich seinen Mitbrüdern im Bischofsamt verbunden. Den Opfern und der Gerechtigkeit zuliebe habe er aber zugesagt. Befangen sei er nicht. «Ich werde versuchen, restlos und präzise die Wahrheit herauszufinden.» Bonnemain untersuche, ob die Verantwortlichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten richtig reagiert oder die Meldepflichten verletzt haben.

Die Schweizer Bischofskonferenz kann aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben machen, heisst es in der Mitteilung weiter. Nach Abschluss der Voruntersuchungen werde der Bericht an das Dikasterium für Bischöfe in Rom übermittelt. Das Dikasterium entscheidet dann über das weitere Vorgehen. (cam)

Schreiben Sie einen Kommentar