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«Das Fass zum Überlaufen gebracht»: FCL-Aktionäre werfen Alpstaeg raus

Aufgrund mehrerer Handlungen von Bernhard Alpstaeg greifen die FCL-Aktionäre nun ein. Alpstaeg wird vom Aktionärsbindungsvertrag ausgeschlossen. Die Aktien sollen nun zum «wirklichen Wert» verkauft werden.

«Für die Aktionäre der FCL Holding AG haben die vor Kurzem öffentlich gewordenen Ereignisse bezüglich Übernahme der Mehrheit an der Stadion Luzern AG durch Bernhard Alpstaeg das Fass zum Überlaufen gebracht.» So beginnt die am Dienstagmorgen durch die Aktionäre der FCL Holding AG verschickte Mitteilung. Man sei schockiert über die von Bernhard Alpstaeg in diesem Zusammenhang begangenen Pflicht- und Vertragsverletzungen und seine anhaltend fehlende Bereitschaft, diese zu korrigieren, so die Aktionäre um Josef Bieri weiter.

Deshalb wurde einstimmig beschlossen, Alpstaeg aus dem Aktionärsbindungsvertrag (ABV) auszuschliessen. «Dieser Entscheid ist nicht leichtgefallen, doch er ist nötig», heisst es weiter. Der Ausschluss aus dem ABV löst ein Kaufrecht zum Erwerb der Aktien von Bernhard Alpstaeg aus, das von den Aktionären ausgeübt wurde. Damit können die Aktionäre das Aktienpaket von Bernhard Alpstaeg zum – in ihren Augen – «wirklichen Wert» erwerben. Dieser werde in den kommenden Wochen durch eine unabhängige Bewertung ermittelt.

Verkaufserlös kommt dem FCL zu

Die übernommenen Aktien werden von den Aktionären gemeinschaftlich gehalten und später an Persönlichkeiten mit Verankerung in der Innerschweiz weiterverkauft. Entsprechende Gespräche seien am Laufen, wie die FCL-Aktionäre vermelden. Man habe vereinbart, den Nettoverkaufserlös aus dem Verkauf dieser Aktien vollumfänglich dem FCL zukommen zu lassen.

Zahlreiche Handlungen von Bernhard Alpstaeg sollen unterstreichen, dass ihm die eigenen Interessen näher liegen als die Interessen des FCL, so die Aktionäre.

ABV sei wieder gültig

Aufgrund dieser Umstände sei Alpstaeg als Aktionär der FCL Holding AG nicht mehr tragbar und sein Verbleib im Aktionariat sei für die anderen Aktionäre nicht länger zumutbar. Gemäss ABV könne aufgrund dieser schwerwiegenden Gründe eine Partei durch Beschluss der übrigen Parteien aus dem ABV ausgeschlossen werden, so die FCL-Aktionäre.

Die ABV sei wieder gültig, weil sich Bernhard Alpstaeg nachweislich nicht an Abmachungen in Zusammenhang mit der Aufhebung des ABV gehalten und Josef Bieri die Aufhebung deshalb angefochten habe. Die im Jahr 2023 neu hinzugekommenen Aktionäre seien beim Kauf ihrer Aktien dem ABV beigetreten. Und: «Gemeinsam haben alte und neue Aktionäre einstimmig den Ausschluss von Bernhard Alpstaeg beschlossen und das damit verbundene Kaufrecht auf seine Aktien ausgeübt.»

Die Aktionäre der FCL Holding AG laden für Dienstag um 14 Uhr zu einer Medienkonferenz ein. (mha/rad)

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