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Nach Knatsch um Trennung: Gemeinde muss ehemaligem Leiter Finanzen eine Entschädigung zahlen

2022 trennte sich eine Fricktaler Gemeinde von einem langjährigen Mitarbeiter. Weil dieser sich gegen das Vorgehen wehrte, landete der Fall vor dem Verwaltungsgericht. Es gibt dem Mann recht und verknurrt die Gemeinde zu einer Entschädigung in Höhe von 30’000 Franken.

Der neue Leiter Finanzen fand deutliche Worte. Sein Vorgänger habe von Jahr zu Jahr Fehler wiederholt. Er als neuer Leiter sei in erster Linie mit Nachprüfen und Korrigieren beschäftigt. Er könne keine Arbeit mit gutem Gewissen an den Vorgänger – inzwischen zum Stellvertreter degradiert – weitergeben. Diesem fehle das nötige Fachwissen. Und seine Motivation sei klein.

Nachzulesen ist das in einem Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts. Hintergrund ist ein Streit zwischen einer Fricktaler Gemeinde und einem langjährigen Angestellten.

Der Mitarbeiter war demnach über mehrere Jahre für die Gemeinde tätig. Zunächst als Verwaltungsangestellter, später als Leiter des Bereichs Finanzen. Bis im Winter 2021/22. Da wurden unter anderem in der Rechnungsführung der Gemeinde diverse Mängel entdeckt. Die Position des Leiters Finanzen wurde daraufhin im Frühling 2022 neu besetzt, der bisherige Stelleninhaber zum Stellvertreter zurückgestuft. Zwei Monate später kam es endgültig zur Trennung.

Und genau damit musste sich nun das Verwaltungsgericht beschäftigen. Der ehemalige Finanzleiter nämlich hatte gegen die Auflösung des Anstellungsverhältnisses geklagt.

Ins Gemeinderatszimmer zitiert – und unter Druck gesetzt?

Aus den Akten geht hervor, wie es damals dazu kam. In einem Gespräch mit dem Gemeindeammann, dem neuen Leiter Finanzen und dem Gemeindeschreiber habe sich der Mitarbeiter zu seinen Standpunkten äussern können. Am Folgetag dann sei er vom Gemeindeammann und dem Gemeindeschreiber ins Gemeinderatszimmer geführt worden – wo sie ihn vor die Wahl stellten: Er könne an Ort und Stelle einen vorbereiteten Aufhebungsvertrag unterzeichnen, den Empfang des vorbereiteten Kündigungsschreibens quittieren oder nichts von beidem tun, worauf ihm das Kündigungsschreiben postalisch zugestellt würde.

Der Mitarbeiter unterzeichnete den Aufhebungsvertrag noch vor Ort und räumte sogleich sein Büro. Im Verfahren nun sagte er aus, er sei nicht vorgängig über den Inhalt des Kündigungsgesprächs orientiert worden. Er sei an jenem Tag überrumpelt gewesen, habe die Vorwürfe nicht richtig einordnen und argumentativ nicht entkräften können. Er sei «in Panik verfallen».

Die Gemeinde dagegen verwies etwa auf ein Mitarbeitergespräch, bei dem er die zweitschlechteste Bewertung erhalten habe, und auf den eingangs erwähnten Bericht des neuen Leiters Finanzen. Der Mitarbeiter habe mit einer Kündigung rechnen müssen. Und: Seine Behauptung, es habe keinen sachlich hinreichenden Grund für die Kündigung vorgelegen, sei «an Dreistigkeit kaum zu überbieten».

Gemeinde muss eine Entschädigung zahlen

Das Verwaltungsgericht kommt allerdings zum Schluss, dass der Aufhebungsvertrag tatsächlich «nicht gültig zustande gekommen ist», wie es im Urteil heisst. Begründet wird dies zum einem mit dem «Ungleichgewicht zwischen den gegenseitigen Zugeständnissen».

Zum anderen mit der fehlenden Überlegungsfrist für den Mitarbeiter. Die Befragung habe klar ergeben, dass ihm der Vertrag erstmals beim Kündigungsgespräch vorgelegt worden sei. «Auch unter diesem Aspekt ist der Aufhebungsvertrag nicht gültig, weil der Kläger kaum Zeit hatte, die Konsequenzen vor dem Akzept zu reflektieren.» Weiter schreibt das Gericht von einem «überrumpelnden, intransparenten und zuletzt überfallartigen Vorgehen im Trennungsprozess».

Es spricht dem Mitarbeiter eine Entschädigung in Höhe von 30’000 Franken zu. Hinzu kommt eine Parteientschädigung in Höhe von 9000 Franken. Eine Gegenforderung der Gemeinde wegen grobfahrlässiger Schadensverursachung hingegen wird abgewiesen.

WKL.2022.8