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Beim Vierfachmord von Rupperswil noch verboten: Neu dürfen Fahnder Tatort-DNA auch nach Alter und Hautfarbe auswerten

Seit wenigen Tagen ist das revidierte DNA-Gesetz in Kraft. Damit darf man aus Täter-DNA mehr herauslesen als bisher – so kann man etwa Hinweise auf Alter oder Hautfarbe gewinnen. Das eröffnet auch den Fahndern im Aargau neue Möglichkeiten, die beim Vierfachmord von Rupperswil noch unterbunden wurden.
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