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Mehr Kompetenzen für den Gemeinderat: Das sind die wichtigsten Änderungen in der Safenwiler Gemeindeordnung

Die Gemeindeexekutive soll mit der Anpassung mehr Kompetenzen erhalten – auch finanziell. Am 3. März findet die Urnenabstimmung statt.

An der Gemeindeversammlung vom 24. November 2023 haben die Stimmberechtigten von Safenwil die Änderung der Gemeindeordnung mit grosser Mehrheit genehmigt. Da diese Änderung dem obligatorischen Referendum unterliegt, kommt es nun zur Urnenabstimmung.

Höhere Summen beim Kauf von Grundstücken

Der Gemeinderat will künftig Grundstücke bis zu einem Betrag von 900‘000 Franken kaufen oder tauschen können, ohne den Entscheid der Gemeindeversammlung vorlegen zu müssen. Vorher lag diese Summe bei 600‘000 Franken. Dasselbe plant der Gemeinderat für den Verkauf von Grundstücken. Hier soll die Summe neu bei 600’000 Franken statt wie bisher bei 300’000 Franken liegen.

Der Abschluss von Verträgen soll einfacher werden

Ausserdem plant der Gemeinderat auch eine Änderung beim Abschluss von Verträgen für den Erwerb oder die Einräumung von Baurechten für kleinere Bauwerke wie Trafostationen, Kabelkabinen, Durchleitungsrechte und dergleichen. Der Gemeinderat könnte in Zukunft ohne Rücksprache der Gemeindeversammlung handeln.

Stimmenzähler an der Urne wählen

Neu sollen die Stimmberechtigten die vier Stimmenzähler des Wahlbüros an der Urne wählen. Bisher hat dies die Gemeindeversammlung übernommen.

Der Gemeinderat erteilt zukünftig das Bürgerrecht

Anstatt die Gemeindeversammlung kann zukünftig der Gemeinderat Ausländerinnen und Ausländern das Gemeindebürgerrecht zusichern.

Die Abstimmung findet am 3. März statt. Nimmt das Stimmvolk die Änderung an, muss anschliessend die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres die überarbeitete Gemeindeordnung genehmigen, bevor sie in Kraft tritt.

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