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Verdacht auf Missbrauch: So oft wurden 2024 im Aargau Sozialhilfe-Detektive eingesetzt

Das seit Anfang 2024 neu eingeführte Gesetzesinstrument der Sozialhilfe-Observationen kommt im Kanton Aargau nur zurückhaltend zum Einsatz, wie ein Bericht der Gemeinden zeigt.

Seit Anfang 2024 dürfen Aargauer Gemeinden bei konkretem Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch als letztes Mittel Observationen anordnen. Wie der Kantonale Sozialdienst (KSD) in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt, wurde dieses Instrument bislang äusserst zurückhaltend eingesetzt: Lediglich zwei Gemeinden haben im laufenden Jahr je eine Observation durchgeführt.

Die rechtliche Grundlage für diese Massnahme bildet das revidierte Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Es erlaubt Observationen nur dann, wenn stichhaltige Hinweise auf Missbrauch vorliegen und alle anderen Abklärungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Gemäss diesem Gesetz sind die Gemeinden verpflichtet, jährlich über die angeordneten und durchgeführten Observationen Bericht an den KSD zu erstatten.

Überwachung führte zu Einstellung der Sozialhilfe

Die Auswertung der eingegangenen Berichte aus den Gemeinden zeige: In einem Fall führte die Observation dazu, dass die materielle Hilfe eingestellt wurde, da die Bedürftigkeit nicht überprüfbar war. Im zweiten Fall bestätigte die Überwachung hingegen die Angaben der betroffenen Person – die Unterstützung wurde entsprechend weitergeführt.

Der KSD stelle fest, dass die Gemeinden das Instrument gesetzeskonform und mit der gebotenen Zurückhaltung eingesetzt haben, heisst es in der Mitteilung abschliessend. Die niedrige Fallzahl unterstreiche, dass Observationen – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – nur in Ausnahmefällen zur Anwendung gelangen.

Im Jahr 2023 haben die Aargauer Gemeinden 11’873 Personen mit Sozialhilfe unterstützt, 581 weniger als im Vorjahr. Das entspricht einer Quote 1,7 Prozent der Bevölkerung, wie dieaktuellste Sozialhilfestatistikzeigt. Es ist der tiefste Wert seit ihrer Einführung im Jahr 2005. Seit 2018 sinkt die Quote.

Die Statistik erfasst Schweizerinnen und Schweizern sowie ausländische Personen mit längerfristigen Aufenthaltsbewilligungen. Asylsuchende, vorläufig Aufgenommenen oder Ukraine-Flüchtlinge sind dagegen nicht aufgeführt.

Auch die SVA Aargau führt Observationen durch, um möglich Missbrauchsfälle aufzudecken. Gemäss ihrem Jahresbericht hat die SVA im vergangenen Jahr 95 Verdachtsfälle von Versicherungsmissbrauch überprüft –in einem Fall mit einer Observation als letztem Mittel. Je acht Renten wurden aufgehoben und verweigert. Die möglichen Einsparungen betragen rund 5,8 Millionen Franken. (luk/pz)