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Tödliche Schüsse in Suhr: Strafverfahren gegen den Polizisten ist doch eingestellt

Ein Aargauer Polizist tötete im November 2020 einen Angreifer mit fünf Schüssen. Die Staatsanwaltschaft kam zum Ergebnis, dass der Polizist rechtmässig gehandelt hatte und stellte das Strafverfahren gegen ihn ein. Entgegen einer ersten Meldung, dass eine Beschwerde dagegen eingegangen seit, steht nun fest: Die Einstellung ist rechtskräftig.

Vor rund einem Monat kam die Luzerner Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass der Schusswaffeneinsatz eines Polizisten in Suhr im November 2020 verhältnismässig war. Er habe in Notwehr gehandelt. Das Verfahren gegen den Polizisten wegen vorsätzlicher Tötung wurde eingestellt.

Die entsprechende Verfügung ist nun rechtskräftig. Am Montag hatte das SRF-Regionaljournal Aargau Solothurn zwar berichtet, dass eine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung vorliegt und verwies dabei darauf, dass die Staatsanwaltschaft ihr dies auf Anfrage bestätigt habe.

Diese Information stellt die Aargauer Staatsanwaltschaft am Dienstagmorgen richtig: «Die Information über eine angebliche Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Luzern ist falsch. Gegen die Verfügung wurde kein Rechtsmittel ergriffen, weshalb diese nun in Rechtskraft erwachsen ist.»

Rentner ging auf Polizei los

Die Vorgeschichte zum Polizeieinsatz in Suhr: Ein 68-jähriger Schweizer drohte, bewaffnet mit einem Messer, mit Suizid. Als eine Patrouille in der Nähe des Wohnhauses eintraf, gestaltete sich die Kontaktaufnahme schwierig. Es kam zu verbalen Auseinandersetzungen, der Mann hielt das Messer in der Hand und sprach Drohungen gegen die Polizisten aus. Auch auf die Deeskalationsversuche ging er nicht ein.

Unvermittelt ging der Rentner mit der Waffe auf die Polizei los, einer der Beamten feuerte fünf Mal. Der Angreifer sei ausser sich gewesen und habe laut herumgeschrien, schildert damals eine Anwohnerin die Szene. Der Angreifer erlag noch vor Ort seinen Verletzungen; Massnahmen zur Reanimation blieben erfolglos. (az)