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Nachbarn haben Trampolin in unserer Überbauung aufgestellt: Doch wer haftet bei einem Unfall? Wir auch?

In unserer Überbauung mit mehreren Häusern mit Eigentumswohnungen haben Nachbarn ein Trampolin auf dem gemeinsamen Grund der Siedlung aufgestellt. Wir haben an sich nichts dagegen, möchten uns aber versichern, dass wir als Miteigentümer des Bodens nicht gemeinsam haftpflichtig werden, falls ein Unfall passiert. Wer würde bei einem Unfall haften?
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