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Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung genehmigt

Die Aargauer Exekutive hat auch die Teilrevision des Oftringer «Deckel-Areals» genehmigt und zwei Planbeschwerden abgewiesen.

Nachdem die Einwohnergemeindeversammlung Oftringen am 29. März und 8. September 2022 im Rahmen der Gesamtrevision die allgemeine Nutzungsplanung gutgeheissen hatte, hat der Regierungsrat des Kantons Aargau an seiner Sitzung vom 8. Mai dieses Jahres diese genehmigt, «dies unter Berücksichtigung von Berichtigungen durch Direktänderungen», heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde Oftringen. «Auch hat der Regierungsrat an derselben Sitzung die Teilrevision ‹Deckel-Areal› genehmigt. Gleichzeitig seien die beiden vorliegenden Planbeschwerden abgewiesen worden.

Die amtliche Publikation des Regierungsratsbeschlusses wurde zudem im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 17. Mai veröffentlicht und mit einer nicht erstreckbaren Beschwerdefrist von 30 Tagen versehen. Geht innert dieser Frist beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau keine Beschwerde ein, ist die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung der Gemeinde Oftringen ab 18. Juni rechtskräftig.

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