Sie sind hier: Home > Aargau > Regierung will Einbürgerungsgesetz nicht weiter verschärfen – das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen

Regierung will Einbürgerungsgesetz nicht weiter verschärfen – das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen

Den Schweizer Pass soll nur erhalten, wer über gute Deutschkenntnisse verfügt. Das verlangen Grossratsmitglieder von rechts und Mitte. Personen mit bildungsfernem Hintergrund würden so faktisch von einer Einbürgerung ausgeschlossen, warnt die Regierung.

Der Kanton Aargau hat eines der strengsten Einbürgerungsgesetze der Schweiz. Grossrätinnen und Grossräten von SVP, FDP und Mitte ist es trotzdem noch zu lasch. In einer Motion verlangen sie, die Hürden für eine Einbürgerung weiter zu erhöhen – und zwar bei der Sprache.

Den Schweizer Pass soll nur erhalten, wer mündliche Deutschkenntnisse auf Niveau B2 und schriftliche auf Niveau B1 nachweisen kann. Heute müssen Einbürgerungswillige mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich vorweisen. Dabei handelt es sich um Mindestvorschriften des Bundes. Den Kantonen steht es frei, höhere Anforderungen ins Gesetz zu schreiben.

Sechs Kantone haben Regeln verschärft

Der Regierungsrat hält nichts von Verschärfungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse von Einbürgerungswilligen. Er lehnt die Motion ab und weist darauf hin, dass nur einzelne Kantone Verschärfungen in Bezug auf die Sprachkompetenzen vorgenommen haben. So müssen Ausländerinnen und Ausländer in den Kantonen Nidwalden, Schwyz und Thurgau Deutschkenntnisse auf Niveau B2 mündlich und B1 schriftlich nachweisen. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und St.Gallen werden Deutschkenntnisse auf Niveau B1 verlangt.

Aus Sicht der Regierung würde eine Erhöhung der geforderten Sprachniveaus «eine Erschwerung der Einbürgerung darstellen, was Ausländerinnen und Ausländern den Zugang zur Schweizerischen Staatsbürgerschaft in unverhältnismässiger Weise versperren würde».

Die vorgeschlagenen Verschärfungen würden laut Regierungsrat insbesondere bildungsferne Ausländerinnen und Ausländern treffen, «die sich jahrelang in die Gesellschaft integriert und sich lokal engagiert haben». Sie würden «in stossender Weise faktisch von einer Einbürgerung ausgeschlossen», warnt der Regierungsrat.

Übersetzung von Abstimmungsbüchlein nicht vorgesehen

Motionär und SVP-Grossrat Christoph Riner sagte im Januar zur AZ, es gehe ihm nicht darum, jemandem Steine in den Weg zu legen. Aber für ihn ist klar: «Landsleute sollten keine Übersetzungen nötig haben.» Dass sie dies offenbar haben, zeigt eine Forderung der SP der Stadt Luzern, das Abstimmungsbüchlein nicht nur in den Landessprachen zur Verfügung zu stellen, sondern auch in Englisch und allenfalls weiteren Sprachen.

Der Regierungsrat hält fest, Forderungen nach Übersetzungen von Abstimmungs- und Wahlvorlagen seien im Aargau keine bekannt. Alle Bürgerinnen und Bürger seien selbst dafür verantwortlich, dass sie die Abstimmungs- und Wahlvorlagen sprachlich und inhaltlich verstehen. «Eine Übersetzung von Abstimmungsunterlagen in andere Sprachen als die Amtssprache ist nicht vorgesehen.»

Nur weil der Regierungsrat die Einbürgerungsregeln nicht verschärfen will, ist das Thema nicht vom Tisch. Das letzte Wort haben die Grossrätinnen und Grossräte. Sie haben immer noch die Möglichkeit, die Motion zu überweisen. Dann müsste die Regierung eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Schreiben Sie einen Kommentar