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Geburtshilfe und Neugeborene: Privatklinik Villa im Park kann – und darf – den Leistungsauftrag wieder erfüllen

Die Privatklinik Villa im Park ist ab September wieder vollumfänglich in der Lage, die Leistungsaufträge in der Grundversorgung Geburtshilfe und Neugeborene vollumfänglich zu erfüllen. Damit kann sie diese Leistungsaufträge der aargauischen Spitalliste behalten.

Wegen Fachkräftemangels bei den Hebammen konnte die Privatklinik Villa im Park in Rothrist die Leistungsaufträge in der Grundversorgung Geburtshilfe (GEB1) und Neugeborene (NEO1) – konkret die Betreuung der Gebärenden durch eine Hebamme an Wochenenden und Feiertagen – seit Mitte Mai 2023 nicht mehr vollumfänglich erfüllen (das ZT berichtete).

Die Abteilung Gesundheit bewilligte in der Folge unter Auflagen eine bis Ende August 2023 befristete Zusammenarbeit mit dem Spital Region Oberaargau betreffend diese Leitungsaufträge. Zwischen dem 13. Mai und dem 31. August haben Behandlungen für Geburten und Kaiserschnitte im Rahmen der Leistungsaufträge GEB1 und NEO1 am Wochenende und an Feiertagen am Spital Region Oberaargau stattgefunden.

Mittlerweile könne die Privatklinik Villa im Park durch fünf neu rekrutierte Hebammen die Betreuung der Gebärenden und damit die Erfüllung der Leistungsaufträge wieder an allen Wochentagen sicherstellen (das ZT berichtete). Dies schreibt das Departement Gesundheit und Soziales in seiner Mitteilung vom Freitag. (luk)

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