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Nicht genügend Unterschriften: Abtreibungsgegner scheitern mit Initiativen

In der Schweiz müssen Frauen vor einer Abtreibung auch weiterhin keine Bedenkpause einlegen. Gleich zwei Anti-Abtreibung-Initiativen sind im Sammelstadium gescheitert.

Das ist eine Niederlage für die Abtreibungsgegner und -gegnerinnen. Gleich zwei entsprechende Initiativen konnten die nötige Unterschriftenzahl von 100’000 nicht erreichen. Beide Vorlagen entstammen aus der Feder von JSVP-Präsident David Trachsel, allerdings unterstützen nicht alle kantonalen Sektionen der SVP-Jungpartei die Anliegen.

«Wir haben uns mit zwei Initiativen auf einmal wohl etwas ‹überlüpft›», lässt sich Trachsel in einer Mitteilung vom Donnerstag zitieren. Zwar hätten die Initianten gesamthaft 160’000 Unterschriften gesammelt, dies aber verteilt auf eben zwei unterschiedlichen Sammelbögen. Die Frist für die Sammlung lief am Mittwoch ab.

Die «Einmal-darüber-schlafen-Initiative» forderte, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen vor einem Schwangerschaftsabbruch eine obligatorische Bedenkzeit von 24 Stunden auferlegen müssen. Die «Lebensfähige-Babys-retten»-Initiative richtete sich gegen die Praxis der Spätabtreibungen (nach der 22. Schwangerschaftswoche), die schon heute nur in Ausnahmefällen rechtlich zulässig sind.

In der Schweiz bis zur 12. Woche legal

Neben dem umtriebigen Trachsel waren auch die SVP-Nationalrätinnen Andrea Geissbühler (BE) und Yvette Estermann (LU) beteiligt. Trotz dem Scheitern sehen sich die Initianten bestärkt in ihrem Anliegen. «Viel Positives bleibt bestehen, auf dem für zukünftige Anliegen aufgebaut werden kann», heisst es in der Mitteilung. Sie sprechen auch von einer «riesigen Menge» an Unterschriften.

Die Abtreibungsdebatte hat weltweit neu an Fahrt aufgenommen, nachdem der Oberste Gerichtshof in Amerika ein Grundsatzurteil und somit das grundsätzliche Recht auf Abtreibung kippte. Im Nachgang haben mehrere amerikanische Bundesstaaten den Zugang zu Abtreibungen stark eingeschränkt oder gar verboten.

In der Schweiz ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal. Sofern die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren stark gefährdet ist, ist eine Abtreibung in Ausnahmefällen auch danach möglich.

Unterstützerinnen und Unterstützer der Möglichkeit auf Abtreibung freuen sich in der Schweiz ob des Scheiterns der Sammlungen. Nationalrätin Kathrin Bertschy (GLP/BE) twittert, dass es «ein guter Tag für Selbstbestimmung» sei. Der uneingeschränkte Zugang «zu Schwangerschaftsabbrüchen schützt die körperliche und psychische Gesundheit», so Bertschy. (mg)