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Seniorenzentrum: Stadtrat erachtet Ziel auch ohne Rechtsformänderung als erreicht

Als sich das Zofinger Seniorenzentrum vor etwas mehr als einem Jahr in einer schwierigen Situation befand, verlangte eine Motion im Einwohnerrat, dass das Seniorenzentrum in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Nach vertieften Abklärungen und positiven Erfahrungen mit dem neu geschaffenen Leitungsgremium beantragt der Stadtrat, dass der Einwohnerrat auf die weitere Abklärung bezüglich Umwandlung verzichtet. Der Einwohnerrat entscheidet am 24. Oktober 2022 darüber.

Aufgrund der schwierigen Situation, in welcher sich das Seniorenzentrum befand, hat der Stadtrat im Oktober 2021 die aus einer Person bestehende Ressortführung in ein mehrköpfiges strategisches Leitungsgremium überführt. «Dieses wurde – wie dies in der Motion als Vorteil des Verwaltungsrats einer AG und damit als Grund für eine Rechtsformänderung aufgezeigt wird – nach fachlichen Gesichtspunkten und anhand von definierten Anforderungsprofilen besetzt», heisst es in der Mitteilung der Stadt Zofingen. Dank dem Leitungsgremium können die Vorteile eines Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft mit einer fachlich breiter abgestützten strategischen Führung genutzt werden, ohne die verschiedenen Synergien mit der Stadtverwaltung aufgeben zu müssen. Der Stadtrat möchte das Seniorenzentrum weiterhin als Eigenwirtschaftsbetrieb innerhalb der städtischen Verwaltung führen.

«Nach Einschätzung des Stadtrats stehen die Vorteile der heutigen Organisationsform im Vordergrund», heisst es weiter. Einerseits können Synergien mit weiteren Bereichen der städtischen Verwaltung (Finanzen, Personal, Stadtkanzlei, Informatik, Versicherungen, Pensionskasse usw.) optimal genutzt werden. Andererseits erlaubt die heutige Organisationsform eine direkte Einflussnahme. Zudem wird eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft hohe Kosten verursachen.

Der Stadtrat sei überzeugt, dass die geforderte Rechtsformänderung einzig vor dem Hintergrund eines tatsächlich bestehenden zeitweisen Führungsdefizits sowie angesichts von coronabedingt starken Einbrüchen des Belegungsgrads des Seniorenzentrums mit entsprechenden finanziellen Folgen im Jahr 2021 entstanden ist. Diese beiden Probleme hätten mit der Schaffung des strategischen Leitungsgremiums und der inzwischen wieder deutlich gestiegenen Belegung bereits korrigiert werden können. Dazu wird keine Rechtsformänderung benötigt. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat, auf die Umwandlung der Rechtsform zu verzichten.

Weiter heisst es in der Mitteilung: «Für den Fall, dass der Einwohnerrat an der Umwandlung der Rechtsform festhält, schlägt der Stadtrat ein zweistufiges Vorgehen vor.» In einem ersten Schritt soll mit einem Vorprojekt das Detailvorgehen zur Umwandlung geklärt werden. Dieses würde als Basis für einen Umsetzungsentscheid des Einwohnerrats dienen. Darauf aufbauend würde in einem zweiten Schritt das eigentliche Umsetzungsprojekt erarbeitet. Für die beiden Schritte rechnet der Stadtrat mit externen Kosten von zirka 130’000 Franken. Nebst diesen externen Kosten würde ein derartiges Projekt grosse interne Ressourcen binden, welche dann im laufenden Geschäft fehlen.

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