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Die Parteien der Mitte wollen Kinderabzüge, die linken eine andere Verteilung

Der Regierungsrat schickt ein neues Steuergesetz in die Vernehmlassung. Die Parteien werten dieses unterschiedlich – aber entlang der üblichen Ideologien: Die Linken kritisieren die Senkung der Vermögenssteuern, Bürgerliche wollen einen höheren Kinderabzug. 

Wirklich überraschend ist der Inhalt des von Finanzdirektor Markus Dieth am Dienstagmorgen präsentierten Steuergesetzes für niemanden. Der Grosse Rat hat erst im März die Steuerstrategie beschlossen, die Steuergesetzrevision orientiert sich klar an dieser. Es sind denn auch die bereits in der Parlamentsdebatte diskutierten Punkte, welche die Parteien nach wie vor monieren, wie sich in den Reaktionen nach der Regierungs-Pressekonferenz zeigt.

Zufrieden ist die FDP. Sie begrüsse die zeitnahe Umsetzung der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie sehr, schreibt sie in einer Medienmitteilung. Und sie klopft sich dafür gerne auf die eigene Schulter: Dass die Mehreinnahmen aus der Revision des Schätzungswesens den Steuerzahlern zurückgegeben werden, entspreche einer zentralen Forderung der FDP, ohne ihr «aktives Engagement und die entsprechenden Anträge» wären für Eigenheimbesitzerinnen bereits 2024 höhere Steuern angefallen, schreibt die Partei.

Auch dass der Abzug für die Fremdbetreuungskosten deutlich nach oben angepasst werden soll, basiert auf einer Idee und einer entsprechenden Motion der FDP. Damit sind die Freisinnigen also ebenfalls einverstanden – die Erhöhung sei richtig und sorge für eine Entlastung der Familien.

SVP will Entlastung für ärmere Hausbesitzer

Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern wird auch von der SVP begrüsst. Sie befürchtet aber, dass damit das Modell der Kinderdrittbetreuung, etwa durch eine Kinderkrippe, steuerlich besser behandelt werden könnte als die Betreuung in der Familie. Die Partei würde also einen höheren Kinderabzug befürworten, denn «so wären alle Kinderbetreuungsmodelle steuerlich gleichgestellt».

Die SVP sorgt sich aber auch um Eigenheimbesitzer, wenn der Eigenmietwert angepasst wird. Bei jenen mit wenig Einkommen sei nachzubessern, fordern sie vom Regierungsrat.

Die Erhöhung des Kinderabzugs ist in der Steuerstrategie zwar vorgesehen, allerdings nicht schon im ersten Paket. Das bedauert die Mitte, die Urheberin dieses Vorstosses. Es sei der Partei ein sehr wichtiges Anliegen, «wir werden die spätere Einführung und auch die vorgeschlagene Höhe sicher intern noch ausführlich diskutieren und uns entsprechend in der Anhörung äussern», lässt sich Grossrätin Maya Bally in der Medienmitteilung zitieren.

Auch den Grünliberalen sei die Erhöhung des Kinderabzugs ein wichtiges Anliegen, wie diese schreiben. Aber: Dass insgesamt eine Saldoneutralität eingehalten werden kann, bezweifelt die GLP. Die vorgeschlagene Tarifänderung bei der Vermögensbesteuerung zur Kompensation der Mehreinnahmen aus dem Schätzungswesen gehe zu weit, während gleichzeitig die Einkommen noch zu stark besteuert würden. «Die Grünliberalen erachten eine Senkung der Einkommensbesteuerung, welche die richtigen Anreize für Arbeitstätigkeit und Leistung setzt, für volkswirtschaftlich vorteilhafter.»

EVP, SP und Grüne warnen

Zur Vorsicht mahnt wiederum die EVP. In Zeiten mit geplanten Defiziten gelte es, Notwendiges von Wünschbarem zu trennen, schreibt die Partei. Deutlicher sagt es die SP: «Die Bürgerlichen heizen den ruinösen Steuerwettbewerb mit einer verfehlten Steuerstrategie weiter an.» Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten sei eine derartige Steuerpolitik, mit Steuersenkungen für Vermögende, «völlig aus der Zeit gefallen».

«Freuen dürfen sich Multimillionäre und Multimillionärinnen», halten die Grünen fest. Auch sie kritisieren den «unsinnigen Steuerwettbewerb». Die Mittel, welche aus der Revision des Schätzungswesens zusätzlich in die Kantonskasse fliessen, wären besser investiert in die nachhaltige Entwicklung des Kantons. In der Vernehmlassung werden die Grünen also die Forderung einbringen, auf die Entlastung hoher Vermögen zu verzichten. «Stattdessen sollen Liegenschaftsbesitzende gezielt und direkt bei der energetischen Sanierung und beim Zubau von Photovoltaik unterstützt werden.»

Bis 31. August haben Parteien, Gemeinden und Verbände für ihre Eingabe an den Kanton Zeit.