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Neues Steuergesetz: Kommission will höhere Abzüge und eine schnellere Umsetzung

Im März berät der Grosse Rat die Steuergesetzrevision 2025. Die vorberatende Kommission geht mit einer Reihe von Anträgen in die Debatte. Eine Minderheit will das Geschäft gar an den Regierungsrat zurückweisen.

Das kantonale Steuerwesen ist im Wandel. Zuletzt haben die Aargauerinnen und Aargauer im Mai 2022 an der Urne einer Senkung der Unternehmenssteuern und einer Erhöhung der Versicherungsabzüge zugestimmt. Jetzt steht die nächste Steuergesetzrevision an. Sanken mit der letzten vor allem die Steuern der Unternehmen, sollen von der aktuellen alle Aargauerinnen und Aargauer profitieren, sagte Finanzdirektor Markus Dieth bei der Präsentation im letzten Mai.

Zwei Monate zuvor hatte der Grosse Rat die kantonale Steuerstrategie beschlossen. Diese soll grundsätzlich ertragsneutral umgesetzt werden. Sprich: Wird an einem Ort erhöht, muss andernorts gesenkt werden. Nun wird die Revision des Schätzungswesens, wobei der Eigenmietwert angepasst werden muss, dem Kanton und den Gemeinden Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Franken bescheren. Damit sollen die Mindereinnahmen des neuen Steuergesetzes ausgeglichen werden.

Höhere Abzüge, tiefere Tarife

Zusammengefasst will das neue Gesetz, dass die Steuertarife auf Vermögen und höheren Einkommen sinken und die steuerlichen Abzüge für die Kinderbetreuung, sowie für Aus- und Weiterbildungen erhöht werden. Umgesetzt werden soll die Revision gestaffelt: ein erstes Paket per 2025, ein zweites per 2027. Im letzten Sommer hat der Regierungsrat bei Parteien und Verbänden eine Anhörung zum Gesetz durchgeführt.

Dabei zeigte sich, wie weit die Meinungen auseinandergehen: Die SP ist nicht damit einverstanden, ausgerechnet die höheren Einkommen und die Vermögen tiefer zu besteuern. Die SVP wiederum stellt sich gegen höhere Abzüge für die Drittbetreuungskosten von Kindern. Zufrieden mit der Vorlage sind die FDP und grundsätzlich die Mitte. Letztere will aber der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Staffelung nicht zustimmen.

Grosser Rat befindet über Rückweisung

Ende März wird sich der Grosse Rat in erster Lesung über das Gesetz beugen. Bereits damit auseinandergesetzt hat sich die vorberatende Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA). Auch diese war sich überhaupt nicht einig, wie aus einer Medienmitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Die Kommission stellt eine Reihe von Anträgen für die Beratung im Grossen Rat.

Einer verlangt, dass die Regierung die beiden Umsetzungspakete zusammenfasst und auf die Steuererleichterungen bei Vermögen und höheren Einkommen verzichtet ‒ das wäre im Sinne der Linken. Eine Minderheit der Kommission will das Geschäft gar an den Regierungsrat zurückweisen mit dem Auftrag, eine neue Botschaft zu formulieren. Da der Antrag zustande gekommen ist, wird der Grosse Rat darüber befinden.

Weiter habe die Mehrheit der Kommission die gestaffelte Umsetzung der Steuergesetzrevision infrage gestellt, teilt die VWA mit. Sie beantragt dazu dem Grossen Rat drei Prüfungsaufträge zuhanden des Regierungsrats. Grundsätzlich wünscht sie sich eine schnellere Umsetzung der Steuererleichterungen für natürliche Personen.

Höhere Abzüge für private Liegenschaften

Auch höhere Abzüge wünscht sie: Eine klare Mehrheit der Kommission will wissen, ob die Pauschalabzüge für private Liegenschaften erhöht werden können. Auch dazu gibt es einen Prüfungsauftrag. Grossmehrheitlich wird der Antrag gestellt, eine Alternative zum Vorschlag mit den Kinderdrittbetreuungskosten zu prüfen. Bei Kindern im Vorschulalter soll der Abzug höher sein.

Weiter gibt es einen Antrag zum Kinderabzug. Der Vorschlag des Regierungsrats sieht vor, diesen um 400 Franken auf 7700 Franken zu erhöhen. Eine Minderheit der Kommission möchte ihn um weitere 300 auf 8000 Franken anheben. Einstimmig befürwortet die Kommission eine Prüfung, wie statt des bisherigen Kinderabzugs ein vom Einkommen unabhängiger, fixer Kinderabzug von der Steuerrechnung aussehen soll.

Am Ende der Beratung stimmte eine Mehrheit der Vorlage des Regierungsrats zur Steuergesetzrevision 2025 zu, schreibt Kommissionspräsidentin Rita Brem in der Medienmitteilung. Wie die Anträge der vorberatenden Kommission im Parlaments-Plenum ankommen, wird sich bei der Debatte im Frühling zeigen.