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Aarau erhält am meisten AKB-Steuern: Eine Reihe von Grossräten findet das ungerecht – der Kanton und die Bank nicht

Rund zwei Drittel der Steuern der Aargauischen Kantonalbank (AKB) fliessen derzeit der Stadt Aarau zu, wo die Bank ihren Hauptsitz hat. Eine gleichmässigere Verteilung auf Gemeinden mit AKB-Filialen sei nicht sachgerecht und lasse sich nicht durchsetzen, antwortet der Regierungsrat auf einen rechtsbürgerlichen Vorstoss.

Für das Jahr 2022 zahlte die Aargauische Kantonalbank (AKB) insgesamt 9,9 Millionen Franken an Steuern in Gemeinden, wo sie Niederlassungen betreibt. Die Summe wurde aber sehr ungleich verteilt: 63 Prozent oder 6,6 Millionen Franken gingen an die Stadt Aarau, wo die Bank ihren Hauptsitz hat. Gemeinden mit grösseren Niederlassungen wie Brugg (494’000 Franken), Baden (493’000 Franken) oder Wohlen (416’000 Franken) erhielten mit vier bis fünf Prozent nur einen Bruchteil davon.

Dies wollen rechtsbürgerliche Grossräte um Sprecher Stefan Giezendanner (SVP) mit einem Vorstoss ändern. Der heutige Verteilschlüssel, der anhand der Lohnsumme der Mitarbeitenden der Niederlassungen berechnet wird, ist aus ihrer Sicht überholt. Die AKB habe in den letzten 20 Jahren viele Funktionen von den Regionen an den Hauptsitz verlegt, hielt Giezendanner dazu fest. Dadurch profitiere Aarau überproportional vom Steuerertrag der Kantonalbank, kritisierten die Grossräte.

AKB hat keine Buchhaltung nach Filialen

Sie forderten andere Kriterien für die Berechnung und schlugen unter anderem Kundenvolumen, Erträge oder Marktgebiet vor. Dadurch könnte das aktuelle Missverhältnis behoben und die Standortgemeinden nach ihrer Wichtigkeit berücksichtigt werden, heisst es in der Motion, die Ende Juni eingereicht wurde. «Es geht uns nicht darum, dass die Kantonalbank mehr Steuern bezahlt, diese sollen aber gerechter verteilt werden», sagte Giezendanner.

Er verlangte, dass die Steuererträge der AKB künftig im Verhältnis der Ergebnisse verteilt werden, die an den einzelnen Standorten erzielt werden. Nun liegt die Antwort des Regierungsrats zu dieser Forderung vor – und sie fällt negativ aus. Die Regierung hält fest, bei der Kantonalbank gebe es keine Betriebsstättenbuchhaltung, es wird also offenbar kein Gewinn nach Filialen ausgewiesen. Der Regierungsrat könnte die AKB auch nicht zwingen, dies zu tun, die Kompetenz liegt beim Bankrat.

Regierung bezweifelt Umverteilung der Steuererträge

Aus Sicht der Regierung sei es nachvollziehbar, dass die AKB keine Buchhaltung der einzelnen Filialen führe. Auch wenn die Bank die Erträge der Niederlassungen ausweisen würde, muss laut Regierungsrat «bezweifelt werden, dass sich eine wesentliche Umverteilung der Steuererträge der betroffenen Städte und Gemeinden ergeben würde». Denn der Hauptsitz in Aarau biete die wesentlichen und äusserst wertschöpfungsintensiven Dienstleistungen für die Geschäftsstellen an und sei in einem hohen Grad verantwortlich für den Bankerfolg.

Die Regierung verweist in ihrer Antwort auf ein Kreisschreiben der Schweizerischen Steuerkonferenz aus dem Jahr 2018. Darin wird festgehalten, wie die Steuerausscheidung bei Banken mit Filialen in mehreren Kantonen zu erfolgen hat. Die Steuerkonferenz empfiehlt demnach, als Kriterium die Lohnsumme der Mitarbeitenden anzuwenden. Die Regierung will auch bei den Steuern der AKB für die Gemeinden nicht davon abweichen und schreibt, der Aufbau einer Betriebsstättenbuchhaltung wäre «nicht sachgerecht».