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Nach Messerstecherei am Bahnhof: Zeuge wird gebüsst – er kannte den Angreifer

Ein Mann mischte sich in eine Messerstecherei ein, verscheuchte die Angreifer. Nun stellt sich heraus: Er kannte den Mann, der zwei Mal zugestochen hat.

Am 9. November kam esam Bahnhof in Döttingen zu einer Messerstecherei. Das 45-jährige Opfer gab an, dass ihn zwei Männer angegriffen hätten. Als sich eine weitere Person zum Schlichten in die Auseinandersetzung einmischte, flohen die beiden Männer. Einer von ihnen hatte mit einem Schweizer Taschenmesser zweimal auf den Oberkörper eingestochen, sodass das Opfer nebst Schnittverletzungen am Ellbogen auch eine Stichwunde unterhalb der Milz erlitt und notfallmässig operiert werden musste.

Der Mann, der sich eingemischt hatte, wurde nun gebüsst, wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, der kürzlich rechtskräftig wurde. Der 59-jährige Italiener wurde noch am Tatort von der Polizei befragt. Die Beamten wollten wissen, ob er den Täter kenne oder Hinweise machen könne, was er verneinte. Das war gelogen, wie sich später herausgestellt hat.

Beschuldigter hatte Telefonnummer des Messerstechers

Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass sich der Beschuldigte und der Messerstecher kannten, sie hätten in regelmässigem telefonischem Kontakt gestanden. Der Beschuldigte habe auch gewusst, wo der Täter wohne. Auch bei einer Einvernahme am Tag nach der Messerstecherei leugnete der Beschuldigte zunächst, den Täter zu kennen.

«Erst im späteren Verlauf der Einvernahme räumte er schlich ein, den Täter doch zu kennen und nannte die Telefonnummer», heisst es im Strafbefehl. Damit konnte der Mann, der mit dem Messer auf sein Opfer eingestochen hatte, rund 24 Stunden nach der Tat verhaftet werden. Der Beschuldigte verhinderte mit seiner Lüge jedoch die unmittelbare Verhaftung und entzog den Angreifer «zumindest vorübergehend der Strafverfolgung wegen versuchter Tötung», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Der im Aargau wohnhafte Italiener wurde wegen Begünstigung mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Franken gebüsst. Er muss eine Busse über 700 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1000 Franken und Polizeikosten von gut 200 Franken tragen.