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Zwei bis drei Flaschen Champagner: Musiklehrerin betrinkt sich in den Pausen und fährt mit 2 Promille nach Hause

Eine Regionalpolizei hat im März eine Fahrzeuglenkerin kontrolliert, weil sie Schlangenlinien fuhr. Die Beschuldigte ist Lehrerin und hatte in den Unterrichtspausen etwas zu tief ins Glas geschaut. 

Es war im März dieses Jahres, an einem Montagabend kurz nach 17 Uhr, als den Beamten einer Polizeipatrouille ein Auto auffiel, das Schlangenlinien fuhr. Zudem überfuhr die Lenkerin eine mobile Verkehrsinsel, weshalb die Regionalpolizei «die Beschuldigte an ihrem Wohnort aufsuchte, wo sie sie auf dem Vorplatz auf dem Fahrersitz antreffen konnte».

Die daraufhin durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab ein klares Resultat: 1,02 Milligramm pro Liter, was 2,04 Promille entspricht. Einen Führerausweis konnte die 64-Jährige auch nicht vorweisen, diesen hatte sie nicht dabei.

Die Beschuldigte ist Lehrerin und unterrichtet Musik an einer Schule im Bezirk Aarau. Laut dem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde, gab sie an, sie habe bereits bei sich zu Hause, etwa ab 11 Uhr vormittags, damit begonnen, Champagner zu trinken. Ob es an diesem Tag etwas zu feiern gab, wird aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich.

In den Pausen trank die Lehrerin munter weiter

Die Beschuldigte hatte zu Hause zur Flasche gegriffen, obwohl sie wusste, dass sie später mit ihrem Fahrzeug zur Schule fahren würde. Unterricht gab sie von 13 bis 17 Uhr. An der Schule trank die Lehrerin weiter: «Zwischen den Unterrichtsstunden, jeweils in den Pausen, konsumierte die Beschuldigte Champagner, im Wissen darum, dass sie nach dem Unterricht mit dem Fahrzeug nach Hause fährt», heisst es im Strafbefehl. Und das nicht zu knapp: Zwei bis drei Flaschen Champagner hatte die Schweizerin intus, als sie von der Polizei kontrolliert wurde.

Die Frau wird mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 60 Franken (7200 Franken) belegt, die Probezeit beträgt zwei Jahre. Hinzu kommen eine Busse von 1800 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1200 Franken und Auslagen von 131 Franken. Für das Führen eines Motorfahrzeugs in qualifiziert angetrunkenem Zustand und das Nichtmitführen des Führerausweises muss die Lehrerin somit 3131 Franken bezahlen.