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Aargauerin lässt Pferde und Hühner hungern – nun sitzt sie im Gefängnis

Der Veterinärdienst des Kantons Aargau hat bei einer heute 45-jährigen Frau immer wieder Tierschutzkontrollen durchgeführt. Dabei wurden mehrere Tierquälerei-Verstösse festgestellt. Weil sich die Situation der Tiere nicht verbesserte, wurden sie beschlagnahmt. Die Aargauerin sitzt jetzt im Gefängnis.

Bereits Ende November 2021 führte der Veterinärdienst des Kantons Aargau bei einer Aargauerin eine Tierschutzkontrolle durch. Ende Januar diesen Jahres erfolgte dann die Nachkontrolle. Weil sich die Situation der Tiere aber nicht verbesserte, wurde die Halterin per Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe verurteilt.

Erneute Kontrolle zeigt Ausmass der Tierquälerei

Diese Strafe schien ihre Wirkung aber verfehlt zu haben. Denn wie ein erneuter Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft nun zeigt, führte der Veterinärdienst Anfangs Mai erneut zwei unangemeldete Nachkontrollen durch. Diese zeigten deutlich: Die Situation der Tiere verbesserte sich nicht.

Der Veterinärdienst stellte vor Ort fest, dass alle neuen Pferde in einem «ungenügendem Nährzustand» waren, wobei ein Pferd unterernährt war. Weiter heisst es im rechtskräftigen Urteil, dass alle Pferde unter Wurmbefall und Durchfall litten. Zudem seien die Hufe der Tiere über einen so langen Zeitraum nicht gepflegt worden, dass acht der neun Pferde Fehlstellungen oder Strahlfäule hatten.

Einige Tiere hätten zudem ein vernachlässigtes Gebiss, Schuppen und Krusten sowie oberflächliche Verletzungen am ganzen Körper vorgewiesen. «Die neun Pferde standen alle nach wie vor zum grössten Teil in einem versumpften Auslauf, welcher zusätzlich mit Pferdeäpfeln verschmutzt war», kritisiert die Staatsanwaltschaft im Urteil weiter.

Hühner litten unter Milbenbefall

Doch nicht nur den Pferden ging es schlecht, auch mit der Haltung der Hühner bekundete die 45-jährige Aargauerin offenbar Mühe. Denn der Veterinärdienst stellte bei vier Hühnern und einem Hahn einen «starken Milbenbefall» fest. Zwei Vögel seien zudem verstorben, weil es die Verurteilte unterliess, diese entsprechend zu füttern oder zu pflegen, heisst es im Strafbefehl weiter.

Weiter beanstandete der Veterinärdienst im Rahmen der beiden unangemeldeten Kontrollen die Lagerung des Mists. Dieser sei «nach wie vor unsachgemäss im Auslauf der Pferde auf unbefestigtem Boden» gelagert worden. So konnte auslaufendes Mistwasser ungehindert im Boden versickern. Dies stellt laut Strafbefehl ein Verstoss gegen das Wasserschutzgesetz dar, weil sich die Tiere in einem Gewässerschutzbereich befunden hatten. Deshalb war es zwingend, «dass kein Mistwasser ins Erdreich eindringen kann, da dadurch die Gefahr bestand, dass das Wasser verunreinigt wurde».

Und als wäre das nicht genug, beging die 45-jährige Frau aus dem Aargau auch noch Straftaten wegen Nichtmeldens des Tierverkehrs an die zentrale Tierverkehrsdatenbank. Die neun Pferde waren allesamt auf ihren ehemaligen Standort im Kanton Bern eingetragen, wo die Verurteilte ehemals wohnte. Die Halterin hatte es unterlassen, den Umzug der Tiere bei der Tierverkehrsdatenbank zu melden.

Gefängnisstrafe für die Halterin

Für die Aargauer Staatsanwaltschaft ist klar: «Die Frau war als Halterin der Pferde und der Hühner für deren Wohlergehen zuständig und daher verpflichtet, diese zu betreuen, zu pflegen und ihnen eine den Vorschriften entsprechende Unterkunft zu gewähren.» Sie habe gewusst, dass in der Schweiz Vorschriften über die Tierhaltung existieren, habe diese jedoch bewusst und wiederholt unterlassen. «Sie nahm damit über einen langen Zeitraum hinweg in Kauf, dass diese Tiere in ihrem tierlichen Wohlergehen, teilweise sehr stark, beeinträchtigt wurden oder gar qualvoll starben.»

Weil sie sich wegen mehrfacher Tierquälerei, mehrfacher Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz sowie des Nichtmeldens des Tierverkehrs schuldig machte, wurde die Aargauerin nun Ende Oktober zur einer 90-tägigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Weil die Verurteilte laut Staatsanwaltschaft mehrfach und auch einschlägig vorbestraft ist und die verhängten Sanktionen keine Wirkung zu scheinen haben, sprach die Staatsanwaltschaft die Freiheitstrafe unbedingt aus. Die Frau muss nun also ins Gefängnis.

Mit einer Busse, den Polizeikosten sowie den Gebühren muss die 45-Jährige zudem einen Betrag in der Höhe von insgesamt 1700 Franken bezahlen.

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