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Elisabeth Kopp ist nach langer Krankheit verstorben – sie war die erste Frau im Bundesrat

Die erste Bundesrätin der Schweiz ist im Alter von 86 Jahren verstorben. Die Juristin kämpfte bis zum Schluss für die Gleichstellung der Frauen. Die Bundesbehörden trauern.

Am Karfreitag ist alt Bundesrätin Elisabeth Kopp nach langer Krankheit verstorben, wie der Bundesrat mitteilt. Kopp wurde 86 Jahre alt.

Ihre Wahl im Herbst 1984 ging in die Schweizer Geschichte ein: Die Zürcher FDP-Politikerin wurde als erste Frau in die Schweizer Regierung gewählt. Dies war nicht nur für sie persönlich ein Freudentag. Der 2. Oktober 1984 gilt auch als Meilenstein in der Gleichstellung: 13 Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts sind Frauen also nicht nur im Parlament, sondern auch in der Regierung angekommen.

Auch nach ihrem Rückzug aus der Politik setzte sie sich für Gleichstellungsfragen ein, kämpfte für die Einführung der Mutterschaftsversicherung und eine bessere Vertretung der Frauen in der Politik. So unterstützte sie etwa die Kampagne «Helvetia ruft!». Diese hat es sich zum Ziel gemacht, eine ausgewogenere Geschlechterverteilung in der Schweizer Legislative und Exekutive zu erreichen.

Ein Bild für die Geschichtsbücher. Als erste Frau nimmt Elisabeth Kopp an einer Sitzung des Bundesrats teil. 
Str / KEYSTONE (Bild: 24.10.1984)

Elisabeth Kopp studierte Rechtswissenschaften in Zürich. Die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn 1956 motivierte sie als junge Frau, sich für Flüchtlinge, Demokratie und Menschenrechte einzusetzen. Auch der Umweltschutz sowie die Gleichberechtigung der Frauen und insbesondere die Einführung des Frauenstimmrechts waren ihr schon früh wichtige Anliegen.

Ihre politische Karriere begann sie als Gemeinderätin in Zumikon, später wurde sie Gemeindepräsidentin. 1979 schaffte sie die Wahl in den Nationalrat, 1984 wurde sie zuerst Vizepräsidentin der FDP Schweiz und dann Bundesrätin. In der Landesregierung stand sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vor.

Gemäss Einschätzung des Bundesrats führte sie dieses «kompetent und engagiert». Unter ihrer Federführung erhielt die Schweiz ein neues Gesetz, dank dem Asylgesuche rascher behandelt werden konnten. Entschieden trat sie gegen die Volksinitiative «für die Begrenzung der Einwanderung» an, die die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger 1988 ablehnten. Zudem setzte sie sich für ein moderneres Eherecht ein.

Das verhängnisvolle Telefongespräch

1988 war bekannt geworden, dass Elisabeth Kopp ihren Ehemann in einem Telefonanruf wegen einer möglichen Verwicklung in Geldwäscherei zum Rückzug aus einem Unternehmen aufgefordert hatte. Der öffentliche Druck bewog sie schliesslich 1989 zum Rücktritt aus dem Bundesrat, obwohl sie jede moralische oder rechtliche Schuld stets zurückwies. Ein Jahr später wurde sie vom Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.

Nach ihrem Rücktritt zog sich Elisabeth Kopp aus der Öffentlichkeit zunächst weitgehend zurück. Später äusserte sie sich gezielt zu Anliegen, die ihr am Herzen lagen. So setzte sie sich 2004 für die Einführung der Mutterschaftsversicherung ein. In Vorträgen und Diskussionen war ihr die Gleichstellung der Frauen auch noch in den letzten Jahren ein wichtiges Thema. Und sie ermutigte die Frauen, in die Politik zu gehen.

Zum 50-jährigen Jubiläum des Frauenstimmrechts vor zwei Jahren erinnerte sie sich zurück an ihr politisches Engagement während des Studiums. Ein Mitstudent habe sie gefragt, warum sie sich für das Frauenstimmrecht einsetze. Sie sei doch eine ganz normale Frau. Eben deshalb, habe sie ihm geantwortet. Heute sei es für ihre Enkelinnen keine Frage mehr, dass sie sich am politischen Geschehen beteiligen. Und das sei gut so.

Elisabeth Kopp, die erste Bundesrätin der Schweiz (FDP), in ihrer Wohnung in Zumikon, im Jahr 2017.
Sandra Ardizzone / SON