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Trotz Nein in Rothrist: Der Steuerungsausschuss steht weiterhin hinter dem Zusammenschluss der Energieversorger

Oftringen, Zofingen und Vordemwald haben dem Zusammenschluss der drei Energieversorger zugestimmt. In Rothrist lehnte die Gemeindeversammlung ab. Befürworter haben angekündigt, das Referendum gegen den Entscheid zu ergreifen. Der Steuerungsausschuss steht nach wie vor hinter dem Projekt und treibt es weiter voran – damit der Zusammenschluss im Fall einer Annahme rasch erfolgen kann.

Dreimal Ja und einmal Nein: so lautet das Ergebnis der kommunalen Abstimmungen zum geplanten Zusammenschluss der EW Oftringen AG, EW Rothrist AG und StWZ Energie AG. In Oftringen und Vordemwald stimmten die Gemeindeversammlungen dem Vorhaben zu, in Zofingen der Einwohnerrat. In Rothrist hingegen sprach sich die Gemeindeversammlung gegen den Zusammenschluss aus. Der Steuerungsausschuss freue sich über die drei Zustimmungen und bedauere gleichzeitig die Ablehnung, teilt er mit. Er stehe nach wie vor voll hinter dem Projekt. «Vereint sind die Energieversorger den Herausforderungen der Zukunft deutlich besser gewappnet als im Alleingang.»

Arbeiten gehen weiter

In Rothrist hat ein Befürworter-Komitee angekündigt, das Referendum gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung zu ergreifen. Kommt dieses zu Stande, entscheidet die Bevölkerung an der Urne über das geplante Zusammengehen – voraussichtlich noch diesen Dezember. Die Frist für das Sammeln der notwendigen 578 Unterschriften beginnt nach der öffentlichen Publikation des Beschlusses der Gemeindeversammlung am Donnerstag, 28. September. Mit Blick auf das mögliche Referendum hat der Steuerungsausschuss entschieden, die Arbeiten für den Zusammenschluss weiterzuführen. Damit dieser im Fall einer Annahme von Rothrist rasch erfolgen könnte. Der Zeitplan für die rechtliche Umsetzung muss allerdings angepasst werden. Hierzu laufen Abklärungen mit diversen involvierten Stellen. Kommt das Referendum nicht zu Stande oder sagt Rothrists Bevölkerung an der Urne nein, wird das Projekt nicht weitergeführt.

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