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Rammstein-Skandal: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Lindemann ein

Etappensieg für Till Lindemann. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhebt keine Anklage gegen den Sänger von Rammstein. Es gebe keine Anhaltspunkte für nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen.

Das Strafermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten ist von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Lindemann «sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen» habe, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Die Strafermittlungen waren Mitte Juni nach Berichten über Vorwürfe von Frauen gegen Lindemann eingeleitet worden. Mehrere Frauen hatten zuvor – teilweise anonym – Lindemann beschuldigt und Situationen geschildert, die sie teils als beängstigend empfunden hätten.

Die Anwaltskanzlei von Lindemann teilte am Dienstag mit: «Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise beziehungsweise Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt.»

Auch gegen Journalisten vorgegangen

Über das ebenfalls kritisierte System der «Row Zero», bei dem für Lindemann Frauen gecastet und ihm zugeführt worden seien, hat die Staatsanwaltschaft nicht geurteilt. Zwar gab es auch eine Anzeige gegen eine Person, die als Tourmanagerin für das «vermeintliche Zuführen junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich» zuständig gewesen sei. Auch dabei hätten sich aber «keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten» ergeben. Ob ein solches System – unabhängig von Straftaten – existiert hat, ist aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft nicht ersichtlich.

Die Anwälte von Lindemann haben bereits gegen mehrere Medienberichte Verfügungen erwirkt. Dabei gaben ihnen die Gerichte in vielen Punkten recht, teilweise mussten sie auch Niederlagen einstecken. Konkret wurden vor allem Medienberichte beanstandet, die von sexuellen Kontakten im widerstandsunfähigen Zustand berichteten. Diese mussten teilweise gelöscht oder gekürzt werden. Berichte über das System der «Row Zero» sind dagegen weiter abrufbar. (dpa/mg)

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