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Dank Wettinger Anwalt: Aargauer Eltern können Ferienlager und -kurse doch von den Steuern abziehen

Das Aargauer Spezialverwaltungsgericht hat entschieden: Auch wenn das Merkblatt des kantonalen Steueramts etwas anderes sagt, ist es Eltern sehr wohl möglich, die Aufwendungen für Ferienlager und -kurse für die Kinder als Betreuungskosten von den Steuern abzuziehen. Das sind die Kriterien.
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