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Arbeitsunfähig wegen Pistolen-Attacke: Bundesgericht kippt Urteil des Aargauer Versicherungsgerichts – Suva muss weiterhin zahlen

Ein Aargauer Maurer wurde mit einer Pistole bedroht. Die psychischen Folgen machten ihn arbeitsunfähig. Die Suva bestritt einen längerfristigen Zusammenhang und stellte die Zahlungen ein. Das war unzulässig, befand nun das Bundesgericht.
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