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Wettingen/Rheinfelden: Polizei hält Autofahrer wegen vereisten oder beschlagenen Scheiben an

Anlässlich von Verkehrskontrollen wurden am Samstag zwei Autos mit sogenannten «Gucklöchern» angehalten. Die Kantonspolizei Aargau mahnt: Wer so fährt, gefährdet sich sowie andere im Strassenverkehr und macht sich zudem strafbar.

Anlässlich von Verkehrskontrollen konnten am Samstag in Wettingen und Rheinfelden zwei Automobilisten angehalten werden, welche mit sogenannten «Gucklöchern» unterwegs waren. Das teilt die Kantonspolizei Aargau mit. Beide Lenker hatten vor Fahrtantritt darauf verzichtet, ihre Fahrzeuge genügend vom vorhandenen Eis zu befreien. Sie wurden laut der Polizeimeldung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft verzeigt.

Die kalten Temperaturen sorgen aktuell dafür, dass Autoscheiben zufrieren oder von innen her beschlagen. Fahren mit unzureichender Sicht birgt nicht nur Gefahren für sich selber, sondern auch für Dritte. Das Strassenverkehrsgesetz verlangt, dass die lenkende Person für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs verantwortlich ist. Bei Nichtbefolgen der Vorschrift macht sie sich strafbar. Die Kantonspolizei Aargau rät darum, Fahrzeuge vor Fahrtantritt von Eis und beschlagenen Scheiben zu befreien.

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